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Software Nutzungs- und Supportbedingungen (NSB)

der brainX GmbH, Richard-Wagner-Str. 14b, 84453 Mühldorf a. Inn

1. Geltungsbereich, Änderungen, Vertragsschluss

1.1

Gegenstand dieser Software Nutzungs- und Supportbedingungen („NSB“) sind Leistungen der brainX GmbH, Richard-Wagner-Str. 14b, 84453 Mühldorf a. Inn („brainX“) gegenüber ihren „Kunden“. Kunden von brainX sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

1.2

Der Vertragsinhalt richtet sich immer nach den zwischen brainX und dem Kunden vereinbarten Angebots- / Bestell- / Vertragsunterlagen (nachfolgend gemeinsam „Angebot“). Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Angebot (einschließlich etwaiger Anlagen) und diesen NSB geht das Angebot vor. Weitere in den NSB referenzierte Dokumente kommen nachrangig hierzu zur Anwendung.

1.3

Diese NSB sowie die gegebenenfalls im Angebot niedergelegten Regelungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Geltung, und zwar auch dann nicht, wenn die brainX in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung ohne Widerspruch gegen die Bedingungen des Kunden bewirkt.

1.4

brainX behält sich das Recht vor, diese NSB jederzeit zu ändern. Der Kunde wird sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich über die Änderungen informiert. Im Rahmen dieser Information werden dem Kunden die neuen NSB mitgeteilt. Er ist berechtigt, der Geltung der neuen NSB innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieser Mitteilung zu widersprechen. Unterlässt der Kunde einen Widerspruch, werden die geänderten NSB nach Ablauf der sechswöchigen Frist Vertragsbestandteil. Auf diese Frist wird brainX den Kunden im Rahmen der Änderungsmitteilungen ausdrücklich hinweisen.

1.5

Ausgeschlossen vom Recht zur Änderung dieser NSB nach Ziff. 1.4 sind Regelungen, welche die Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien betreffen und die somit das Verhältnis zwischen Haupt- und Gegenleistungspflichten maßgeblich verändern, sowie sonstige grundlegende Änderungen der vertraglichen Pflichten, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen. Für solche Änderungen ist eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung erforderlich.

1.6

Angebote von brainX sind immer freibleibend, es sei denn, dies ist im Angebot abweichend geregelt.

1.7

Bezeichnungen in maskuliner Form benennen, soweit sie hierzu verwendet werden, Personen beiderlei Geschlechts gleichermaßen, ohne dass hierdurch eine Diskriminierung intendiert ist.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen

brainX stellt dem Kunden die Softwareprodukte von brainX („brainX-Software“) abhängig vom Angebot in einer Cloud (Online) Variante oder in einer On-Premise (Inhouse) Variante zur Verfügung.

2.1 Nutzung der Cloud (Online) Variante

2.1.1

brainX erbringt Supportleistungen in Bezug auf die brainX-Software (zusammen die „Leistungen“).

2.1.2

Die brainX-Software wird auf Servern von brainX ausgeführt und betrieben. Die Nutzung der brainX-Software erfolgt online über das Internet („Online-Nutzung“). Hierzu wird dem Kunden Speicherplatz auf den Servern von brainX eingeräumt.

2.2 Nutzung der On-Premise (Inhouse) Variante

2.2.1

On-Premise Installationen werden ausschließlich mit einer weiteren Sicherheitsstufe ausgeliefert. Der Zugriff auf den Quellcode ist hier nur auf folgende Teile der Software unverschlüsselt möglich: Kundenspezifische Konfigurationsdateien, Frameworks von Drittanbietern und Template-Dateien. Um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten und Support oder Updates liefern zu können, dürfen keine Veränderungen am Quellcode vorgenommen werden. Sofern die On-Premise Installation als Single-Side-Access (SSA) ausgestaltet ist, muss der Kunde die Software auf dem aktuellsten Versionsstand halten, bevor Supportanfragen gestellt werden, damit brainX den Support effektiv ausführen kann.

2.2.2

brainX stellt dem Kunden die brainX-Software zur Inhouse-Nutzung zur Verfügung und erbringt Supportleistungen in Bezug auf die brainX-Software (zusammen die „Leistungen“). Dem Kunden werden zuvor die technischen und weitere Voraussetzungen mitgeteilt, die für eine reibungslose Nutzung der Software notwendig sind; der Kunde ist dafür verantwortlich, dass diese Voraussetzungen im vereinbarten Zeitpunkt der Zurverfügungstellung bestehen und im weiteren Verlauf der Nutzung bestehen bleiben.

2.2.3

Die brainX-Software wird auf Servern des Kunden ausgeführt und betrieben. Die Nutzung der brainX-Software erfolgt je nach Konfiguration des Kunden.

2.3 Funktionsumfang

Der Funktionsumfang der brainX-Software sowie der Umfang der Supportleistungen von brainX wird bestimmt durch die vom Kunden gewählten Funktionen, Module und Dienstleistungen sowie den Möglichkeiten von brainX, diese Leistungen dem Kunden im vertragsgemäßen Umfang anzubieten. Andere Anforderungen werden nur Vertragsinhalt, wenn brainX diese schriftlich bestätigt.

2.4 Prüfung

Der Kunde hat vor Vertragsabschluss überprüft, ob der Umfang der Leistungen seinen Anforderungen entspricht. Die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der brainX-Software sind dem Kunden bekannt.

3. Nutzungszeitraum / Nutzer / Nutzungsentgelt

Der Kunde nimmt die Leistungen von brainX in dem zwischen den Parteien vereinbarten Zeitraum in Anspruch („Nutzungszeitraum“). Für den Nutzungszeitraum und die Anzahl der für den Kunden freigeschalteten Zugriffsberechtigungen („Nutzer“) zahlt der Kunde die zwischen den Parteien vereinbarten Preise im Voraus.

4. Rechtseinräumung

4.1

Während des Nutzungszeitraums erhält der Kunde ein zeitlich befristetes, nicht ausschließliches, widerrufliches und nicht übertragbares Recht, Zugang zur brainX-Software über das Internet aufzubauen und die dadurch angebotenen Leistungen ausschließlich intern im eigenen Unternehmen für eigene Zwecke mit der Anzahl Nutzern in dem vereinbarten Nutzungszeitraum zu nutzen, für den das Nutzungsentgelt im Voraus entrichtet wurde. Dies gilt auch für neue Versionen, Updates oder Upgrades der Leistungen während der Vertragslaufzeit. brainX ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist. Über die Zwecke des Vertrags hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen von brainX zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten zugänglich zu machen.

4.2

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistungen Dritten zugänglich zu machen, die nicht seinem Unternehmen angehören oder für ihn intern oder extern Dienstleistungen erbringen.

4.3

Die Verlinkung des Zugangs zur brainX-Software sowie der Zugang zur brainX-Software über andere als für den Kunden vorgesehene Zugangswege bedürfen der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von brainX.

5. Nutzungsbedingungen

Der Kunde ist allein verantwortlich (1) für die Befolgung dieser Vereinbarung durch die von ihm angemeldeten Nutzer, (2) für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zulässigkeit der Daten des Kunden und der Nutzer, (3) die Art und Weise, durch die der Kunde die von ihm in der brainX-Software gespeicherten Daten sammelt, verarbeitet und nutzt und (4) für die Nutzung der Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften (einschließlich, aber nicht hierauf beschränkt den Exportbestimmungen und Datenschutzgesetzen) und jeder Art von Produktdokumentation.

6. Zugangsvoraussetzungen

6.1

Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der brainX-Software sind in der Produktbeschreibung dargestellt. Es obliegt dem Kunden, die Erfüllung der technischen Voraussetzungen in seiner IT-Umgebung sicherzustellen; dies gilt auch im Falle von Anpassungen / Änderungen der brainX-Software gem. nachstehend Ziff. 7.

6.2

Um dem Kunden den Zugang und die Nutzung der brainX-Software und seine darin gespeicherten Daten zu ermöglichen, muss der Kunde ein von ihm benannten, passwortgeschützten Nutzer-Account einrichten. Im Rahmen der On-Premise Installation überlässt brainX dem Kunden eine Lizenzdatei um der Anzahl von Nutzern, für die der Kunde für den Nutzungszeitraum die Nutzungsgebühr beglichen hat, Zugang zur brainX-Software zu ermöglichen. Bei der Cloud (Online) Variante werden alle Vertragsoptionen inklusive der Anzahl der Benutzer in der Online-Datenbank gespeichert; die Übermittlung einer gesonderten Lizenzdatei entfällt insoweit.

7. Änderungen / Anpassungen der brainX-Software

brainX kann die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der brainX-Software von Zeit zu Zeit an den Stand der Technik anpassen, wenn und soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Das Recht von brainX zur Änderung der brainX-Software und / oder der Produktbeschreibung (s. Ziff. 8) darf nicht zu einer Verminderung der Qualität oder des Leistungs- und Funktionsumfangs der brainX-Software noch der dem Kunden zustehenden Supportleistungen bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses führen.

8. Produktbeschreibung / Onlinehilfe

8.1

Funktions- und Leistungsumfang von brainX-Software ergeben sich aus der Produktbeschreibung, die nach Wahl von brainX aus Handbüchern, Pflichtenheften, Beschreibungen in den Angeboten oder vergleichbaren Dokumentationen bestehen. Eine aktuelle Fassung der Produktbeschreibung der brainX-Software stellt brainX dem Kunden bei Vertragsabschluss zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, sich mit dem Funktions- und Leistungsumfang, wie er sich aus der jeweils aktuellen Fassung (siehe nachfolgende Ziff. 8.2) der Produktbeschreibung ergibt, vertraut zu machen und vertraut zu halten. Es wird kein technischer Support für Fragestellungen erbracht, die sich aus Unkenntnis der Produktbeschreibung ergeben (siehe Ziff. 19.3).

8.2

Änderungen der Produktbeschreibung durch Supportleistungen oder in anderer Weise (z. B. im Zuge der Weiterentwicklung oder Veränderungen des Standes der Technik) können von brainX jederzeit vorgenommen werden. Aktualisierte Fassungen der Produktbeschreibung stellt brainX den Kunden entweder schriftlich oder per E-Mail, auch über dessen Widerspruchsrecht und die Widerspruchsfrist zur Verfügung. Die aktualisierte Produktbeschreibung wird für beide Vertragspartner bindend, es sei denn, der Kunde widerspricht der Änderung innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich.

8.3

Die Produktbeschreibung stellt die Grundlage für die Gewährleistungsansprüche des Kunden dar und bestimmt den Umfang des zu leistenden technischen Supports. Für alle Fragestellungen, die sich durch Kenntnis der Produktbeschreibung beantworten lassen, wird kein kostenloser Support geleistet; es gilt Ziff. 19.3. Die Produktbeschreibung beinhaltet keine Garantie; eine solche bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsführung von brainX.

9. Änderungen der Software oder der APIs

9.1

Änderungen, Dekompilierung oder sonstige Eingriffe in die Software oder die Application Programming Interfaces (APIs) durch den Kunden, die die Gewinnung von Quellcode oder die Veränderung der Funktionalität, Modularität oder der Software in sonstiger Weise zum Ziel haben („Eingriff“), bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von brainX, soweit dies nicht aufgrund der Rechtsnatur von Teilen der Software als Open-Source-Software ohnehin zulässig sein sollte.

9.2

Im Falle von Eingriffen gleich welcher Art entfällt jegliche Haftung von brainX für die Nutzung der Software; ein Anspruch auf Support besteht in diesen Fällen nicht. Der Anspruch von brainX auf Zahlung des Nutzungsentgelts besteht auch bei Eingriffen für den vereinbarten Nutzungszeitraum in vollem Umfang fort, selbst wenn der Eingriff zu einer Funktionsuntauglichkeit der Software führen sollte.

9.3

Im Rahmen der Cloud (Online) Variante ist die zulässige Nutzung der APIs auf 60 Anfragen pro Minute beschränkt.

10. Nutzungsbeschränkungen

Der Kunde darf die brainX-Software, modifizierte Versionen, Module oder Funktionen hiervon – auch wenn diese für den Kunden von brainX erstellt worden sind – sowie von brainX eingesetzte Drittsoftware weder ganz noch teilweise, weder direkt noch indirekt (1) unterlizensieren, verkaufen, vermieten oder verpachten, verteilen, verwerten, kommerzialisieren oder anderweitig die Nutzung oder Rechte hieran transferieren, (2) auf Basis von Timesharing, Erbringung von Dienstleistungen oder in ähnlicher Weise, (3) derart verändern, dass Hinweise auf Urheberrechte oder Marken oder sonstige Zeichen entfernt werden, (4) weiter entwickeln oder nachahmen, (5) einem Reverse Engineering unterziehen, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig bearbeiten, um zu versuchen, den Sourcecode von verschlüsselten oder codierten Teilen der brainX-Software zu erfahren, (6) kopieren, auch nicht einzelne Eigenschaften, Funktionen oder Grafiken der brainX-Software, soweit der Zweck hiervon von den in dieser Vereinbarung eingeräumten Rechten abweicht, (7) Teile der Kontroll-Software (s. Ziff. 16) verändern, (8) derart nutzen oder verändern, dass die brainX-Software in irgendeiner Weise, vollständig oder in Teilen lizenzfrei gestellt wird, oder (9) zur Speicherung oder zum Versenden von Spam, gesetzwidriger, rechtsverletzender oder beleidigender Materialien oder von Schadsoftware verwenden.

11. Eigentums- und Markenrechte

11.1

brainX ist Inhaberin der Nutzungs- und Verwertungsrechte an der brainX-Software sowie jeder Art von Veränderung hieran, einschließlich, jedoch ohne hierauf beschränkt zu sein, jeder Änderung durch oder für den Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung. Alle Anpassungen, die über die Administrationsoberfläche vom Administrator selbst vorgenommen werden können, sind keine Veränderungen in diesem Sinne.

11.2

Der Kunde überträgt hiermit alle Nutzungs- und Verwertungsrechte an Änderungen oder Anpassungen der brainX-Software, die er vornimmt, entgeltfrei, unbefristet, weltweit, übertragbar, unterlizenzierbar und unwiderruflich an brainX. Der Kunde bestätigt und garantiert, dass jeder seiner Mitarbeiter und von ihm beauftragte Vertragsunternehmen, die Änderungen an der brainX-Software, ihren Funktionen oder Modulen für den Kunden vornehmen, eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnet hat, nach der diese dem Kunden alle Rechte eingeräumt haben, um der Verpflichtung nach vorstehend Ziff. 11.1 nachzukommen.

11.3

Dem Kunden werden durch diese Vereinbarung keinerlei Eigentumsrechte oder Urheberrechte an der brainX-Software eingeräumt oder übertragen. Namen, Logos, Marken oder Zeichen an der brainX-Software stehen ausschließlich brainX zu; dem Kunden wird kein Recht eingeräumt, diese zu nutzen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wird. brainX behält sich alle Rechte an allen Kopien der brainX-Software vor.

11.4

Im Verhältnis zwischen brainX und dem Kunden stehen die im IT-System von brainX gespeicherten Kundendaten ausschließlich dem Kunden zu. Der Kunde räumt jedoch brainX daran ein weltweites, unbefristetes, nicht ausschließliches, voll bezahltes, lizenzgebührfreies und übertragbares Nutzungs- und Verwertungsrecht insoweit ein, als dies zur Erbringung der Leistungen von brainX für den Kunden erforderlich ist und nicht gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstößt. Die datenschutzrechtlichen Vereinbarungen in Ziff. 18 bleiben unberührt.

11.5

Soweit der Kunde oder Nutzer Verbesserungsvorschläge, Empfehlungen oder sonstiges Feedback zur brainX-Software oder den Leistungen abgibt, stehen die Nutzungs- und Verwertungsrechte hieran entgeltfrei, weltweit, übertragbar, unterlizenzierbar, unwiderruflich und unbefristet ausschließlich brainX zu.

12. Kunden-Drittsoftware

Der Kunde kann Software Dritter („Kunden-Drittsoftware“) nutzen, um zusätzliche Funktionalitäten zur brainX-Software zu erhalten, vorausgesetzt, dass deren Nutzung auf den internen Bereich des Kunden beschränkt ist und keine Verletzung der Nutzungsbeschränkungen gemäß Ziff. 10. vorliegt. Der Kunde erklärt, mit allen Bedingungen einverstanden zu sein, welche die Nutzung von Kunden-Drittsoftware mit sich bringt.

13. Datenspeicherung

Der Kunde hat das Recht, die von ihm verwendeten Daten für die Nutzung der brainX-Software in IT-Systemen von brainX zu speichern, soweit dies zwischen den Parteien vereinbart wurde. brainX treffen hinsichtlich der Daten des Kunden keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten ist der Kunde selbst verantwortlich. brainX schuldet keine Sicherung der Daten des Kunden, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Die datenschutzrechtlichen Vereinbarungen in Ziff. 18 bleiben unberührt.

14. Datensicherung

14.1

Die Sicherung der Daten des Kunden, die dieser in der brainX-Software On-Premise (Inhouse) Variante verwendet, obliegt dem Kunden. Im Rahmen der Cloud (Online) Variante führt brainX regelmäßige Backups (Server Snapshots, verschlüsselte Sicherungen der Datenbank und der gespeicherten Daten) eigenständig durch. Der Kunde erhält zusätzlich die Möglichkeit über ein SFTP-Backup eigenständige Datensicherungen durchzuführen; die erfolgreiche Datensicherung über ein SFTP-Backup fällt wie unter Satz 1 dieser Ziff. geregelt in den Verantwortungsbereich des Kunden.

14.2

Für die rechtzeitig vor Ende des Vertrages vorzunehmende Anfertigung von Kopien seiner Daten (auch ggf. über ein SFTP-Backup) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, er hat dazu brainX gegen gesonderte Vergütung besonders beauftragt.

15. Verfügbarkeit der brainX-Software

Dieser Absatz ist nur für die Cloud (Online) Variante anwendbar.

15.1

brainX verpflichtet sich, eine Verfügbarkeit der brainX-Software von 99,5 % sicherzustellen. Diese bezieht sich auf das Kalenderjahr und wird wie folgt berechnet: Verfügbarkeit in Prozent = (Gesamtstunden pro Kalenderjahr abzüglich Stunden der Nichtverfügbarkeit pro Kalenderjahr) mal 100 geteilt durch Gesamtstunden pro Kalenderjahr. Die höchste ununterbrochene Ausfallzeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Dieser Absatz ist nur für die Cloud (Online) Variante anwendbar.

15.2

Soweit mit dem Kunden eine maximal zulässige Anzahl von Zugriffen in einem Monat vereinbart ist und er diese überschreitet, findet die vorstehende Verfügbarkeitsregel in diesem Kalendermonat keine Anwendung. brainX schuldet in diesem Fall nur die Verfügbarkeit der brainX-Software im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten.

15.3

Im Falle der Wartung und der Installation von Software-Updates ist brainX berechtigt, die Verfügbarkeit der brainX-Software vorübergehend zu unterbrechen („geplante Wartungszeiten“). Sollten geplante Wartungszeiten zu einer ununterbrochenen Nichtverfügbarkeit von mehr als einer Stunde führen, wird brainX dies dem Kunden rechtzeitig im Voraus ankündigen. Die Gesamtdauer geplanter Wartungszeiten pro Monat darf zehn Stunden nicht überschreiten.

15.4

Fehlende Verfügbarkeit ist anzunehmen, wenn die brainX-Software aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich von brainX liegen, vollständig nicht zur Verfügung steht. Hierzu zählen keine Zeiten, in denen die brainX-Software aufgrund folgender Umstände nicht verfügbar ist: (1) Störungen in der Datenverbindung außerhalb der IT-Systeme von brainX, (2) höhere Gewalt, (3) Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden (vgl. Ziff. 20.), (4) geplanten Wartungsarbeiten.

16. Kontroll-Software

Dieser Absatz ist nur für die Cloud (Online) Variante anwendbar.

16.1

Dem Kunden ist bekannt, dass brainX Software benutzt, die es entweder brainX oder einem von brainX hierzu autorisierten Händler – soweit anwendbar – ermöglicht, die Berechtigung des Kunden zur Nutzung der brainX-Software zu überwachen („Kontroll-Software“) und dass die Nutzung dieser Kontroll-Software für den Geschäftsbetrieb von brainX von grundlegender Bedeutung ist. Hier handelt es sich um Software zur Monitoring Überwachung der Auslastung der Prozessoren, der Arbeitsspeicher Belegung, des Storages und der Datenbankperformance oder Ähnlichem.

16.2

Zur kontinuierlichen Verbesserung der Services und zur Optimierung der Softwarenutzung führt brainX Analysen der Nutzung der brainX Software durch. Hierzu werden ausschließlich anonymisierte Daten verwendet, die keine Rückschlüsse auf einzelne Nutzer oder deren personenbezogene Daten ermöglichen. Die anonymisierten Daten werden von brainX ausschließlich für folgende Zwecke verwendet: (1) Statistische Auswertungen zum Nutzungsverhalten und zur Optimierung der Software, (2) Verbesserung der Funktionen und Benutzerfreundlichkeit der Software, (3) Ermittlung von Leistungskennzahlen (wie z. B. Serverauslastung, Software-Performance) sowie Entwicklung neuer Produkte und Features, soweit diese eine belastbare Datengrundlage erfordern.

17. Vertraulichkeit

17.1

Der Originalcode, die Struktur (auch der Datenbanken), die Programm-Abfolge und -Abläufe sowie die Organisation der brainX-Software sowie solcher Drittsoftware, die brainX zur Nutzung der brainX-Software zur Verfügung stellt, sind vertrauliche Informationen von brainX, Drittanbietern oder ihrer Lizenznehmer.

17.2

Der Kunde wird vertrauliche Informationen, die er unmittelbar oder mittelbar von brainX erhält, Dritten gegenüber nicht offenlegen, es sei denn (1) gegenüber Mitarbeitern, Vertretern oder Subunternehmern, die deswegen Zugang zu der vertraulichen Information haben müssen, um die Rechte des Kunden aus dieser Vereinbarung wahrnehmen zu können und die entweder durch eine schriftliche Vereinbarung daran gebunden sind, vertrauliche Informationen nicht weiterzugeben und für eigene Zwecke unmittelbar oder mittelbar zu nutzen oder einer Vertraulichkeit aufgrund beruflicher Verschwiegenheitsverpflichtungen unterliegen, oder (2) die Offenlegung der Information ist gesetzlich oder behördlich verlangt, wobei der Kunde brainX unverzüglich über dieses Verlangen zu informieren hat, so dass brainX Rechtsschutz suchen oder in anderer Weise die Offenlegung verhindern kann.

17.3

Der Kunde ist nicht gehindert, Informationen oder Software, die (1) ihm vor Vertragsabschluss ohne Verpflichtung zur Verschwiegenheit bekannt geworden sind, (2) unabhängig von ihm entwickelt wurden, ohne dass der Kunde Zugang zu vertraulichen Informationen von brainX hatte oder solche widerrechtlich genutzt hat, (3) durch den Kunden von Dritten erworben wurden, die nicht durch eine hierauf bezogene Verschwiegenheitsverpflichtung gebunden waren, oder (4) öffentlich verfügbar sind oder werden, ohne dass es zu einer Verletzung dieser Vereinbarung kommt, zu verwenden.

17.4

brainX ist berechtigt, eine Kopie der Arbeitsergebnisse und Projektunterlagen aufzubewahren, sofern dies für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten (z. B. Beratung, Support) erforderlich ist, auch wenn diese geheimhaltungsbedürftige Informationen enthalten. Diese Berechtigung bedeutet jedoch keine Verpflichtung, d. h. brainX kann insbesondere keine Speicherkapazitäten über den Vertragszeitraum hinaus reservieren. Der Kunde ist für die Aufbewahrung seiner Projektinformationen und -ergebnisse allein verantwortlich.

17.5

Der Kunde erkennt an, dass die unerlaubte Veröffentlichung von vertraulichen Informationen einen irreparablen Schaden für brainX verursachen kann; daher ist brainX berechtigt, unverzüglich einstweiligen Rechtsschutz zu suchen, wobei brainX auch alle weiteren Rechtsmittel ergreifen kann, die zur Abwendung oder zur Verfolgung von Verletzungen oder drohenden Verletzungen der Rechte von brainX vorgesehen sind.

17.6

Erhält der Kunde vertrauliche Informationen so hat er diese im Falle der Vertragsbeendigung – gleich aus welchem Grund – unverzüglich zu vernichten/löschen und die Vernichtung/Löschung brainX durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.

17.7

Die Geheimhaltungspflichten bestehen über das Ende des jeweiligen Vertrages fort.

18. Datenschutz

18.1

Für die Bereitstellung der brainX-Software benötigt brainX gemäß diesem Vertrag keine personenbezogenen Daten aus dem Bereich des Kunden.

18.2

brainX wird die vereinbarten Anforderungen des Kunden an Datenschutz und Datensicherheit erfüllen. Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. Soweit brainX im Rahmen der Erbringung seiner Leistungen nach dieser Vereinbarung personenbezogene Daten verarbeitet, wird dieser ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des Kunden tätig. Die Parteien treffen hierzu eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

18.3

brainX wird die Daten des Kunden nur im Rahmen der Leistungserbringung dieses Vertrages nutzen, bearbeiten und speichern. Darüber hinaus bedarf jede weitere Nutzung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, der Zustimmung des Kunden sowie der Person, deren Daten weitergehend genutzt werden sollen. brainX wird die Daten, die der Kunde in der brainX-Software benutzt, spätestens vier Wochen nach Ende dieses Vertrages löschen, sofern kein Fall einer vorübergehenden Speicherung für eine spätere erneute vertragliche Nutzung gegeben ist.

19. Support

19.1

brainX wird dem Kunden im Rahmen des Angebots technische Supportleistungen erbringen. Technischer Support umfasst dabei Leistungen, die darauf gerichtet sind, den ordnungsgemäßen Einsatz der brainX-Software sicherzustellen. Hierzu gehören insbesondere Hilfestellungen bei Installations- und Konfigurationsfragen, sofern sich diese nicht aus der Produktbeschreibung gemäß Ziff. 8 ergeben sowie Unterstützung bei der Identifizierung und Behebung von Softwarefehlern, die im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung auftreten und die Regelung der Ziff. 19.6 vom Kunden beachtet wird. Auf die Pflicht des Kunden zur umfassenden Kenntnisnahme der Produktbeschreibung gemäß Ziff. 8.1 (insbesondere auf Ziff. 8.3) wird hingewiesen.

19.2

Zum technischen Support gehört weiterhin die Zurverfügungstellung von System- sowie Sicherheitsupdates. Im Rahmen der On Premise Variante hat der Kunde diese unverzüglich zu installieren. Ziff. 2.2.1. bleibt unberührt.

19.3

Ziel des technischen Supports ist es, den Kunden bei der sachgerechten Nutzung der brainX-Software zu unterstützen und auftretende Probleme zu lösen oder zu umgehen, sofern sich die Lösung nicht aus der Produktbeschreibung gemäß Ziff. 8 ergibt. Eine Problemlösung ist aber nicht in jedem Fall geschuldet.

19.4

Nicht vom technischen Support umfasst sind insbesondere Verständnisfragen des Kunden nach erfolgter Einrichtung der brainX-Software, Anwendungsschulungen bzw. Trainings, ggf. individuelle Softwareanpassungen über den vereinbarten Leistungsumfang sowie strategische Beratungsleistungen zum Einsatz der Software oder ihrer Einbindung in die IT-Strategie des Kunden. Weiterhin sind vom technischen Support solche Fragestellungen gemäß Ziff. 19.3 ausgeschlossen, deren Beantwortung sich aus den Produktbeschreibungen gemäß Ziff. 8 ergeben (siehe Ziff. 8.1). Zudem sind solche Leistungen vom technischen Support ausgeschlossen, die die Entwicklung oder Bereitstellung neuer Funktionen, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, betreffen oder sonstige individuelle Entwicklungsleistungen, die nicht als Wartungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen klassifiziert werden können oder Support für Hardware oder Drittsoftware. Entsprechendes gilt für Funktionen, die in einem Pflichtenheft festgelegt wurden.

19.5

Leistungen, die nicht dem technischen Support unterfallen, werden mit gesondertem Stundensatz abgerechnet, der sich aus der Preisliste bzw. dem Angebot ergibt.

19.6 Fehlermeldung

Eine Fehlermeldung bei der Anwendung der brainX-Software erfolgt durch den Kunden unter Angabe der Fehlersymptome, der Einsatzbedingungen, der Ein- und Ausgabedaten, der Anzahl der betroffenen Arbeitsplätze, der Hardware- und Softwareumgebung einschließlich etwaiger nützlicher Informationen, Unterlagen, Daten und verwendeter Drittsoftware („Fehlermeldung“) entweder über das Kundenportal oder per E-Mail und bei gebuchten Beratungsstunden zusätzlich auch per Telefon. Jede Fehlermeldung muss unverzüglich nach Feststellung des Fehlers erfolgen.

Ist nichts Abweichendes vereinbart, erbringt brainX dann die folgenden Supportleistungen:

19.7 Fehler

Ein Fehler liegt vor, wenn die brainX-Software die in der Produktbeschreibung dargestellte oder in einem Pflichtenheft vereinbarte Funktionalität nicht hat. Allein das Fehlen einer Funktion, die weder in der Produktbeschreibung noch im Pflichtenheft aufgeführt ist, stellt keinen Fehler dar. Beeinträchtigungen der brainX-Software, die durch deren unsachgemäße Bedienung, höhere Gewalt oder brainX nicht zurechenbare Umstände verursacht sind, sind keine Fehler.

19.8 Bearbeitung der Fehlermeldung

brainX bearbeitet ordnungsgemäße Fehlermeldungen wie folgt:

19.8.1

brainX unterstützt und berät den Kunden bei der Behandlung und eventuellen Umgehung des Fehlers und bemüht sich um eine Fehlerbeseitigung.

19.8.2

Macht ein Fehler die Nutzung der brainX-Software unmöglich oder beeinträchtigt er diese schwerwiegend, stellt brainX, soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, dem Kunden für den Zeitraum bis zur Fehlerbeseitigung eine Umgehungslösung zur Verfügung. Art und Weise der Fehlerbeseitigung stehen im Ermessen von brainX.

19.8.3

Erteilt brainX dem Kunden Anweisungen zur Vermeidung oder Umgehung von Fehlern, so wird der Kunde diese befolgen, soweit sie dem Kunden im Einzelfall zumutbar sind.

19.9 Weiterentwicklungen

Die brainX-Software wird durch brainX in Bezug auf Qualität und Modernität weiterentwickelt und geänderten Anforderungen angepasst. Weiterentwicklungen können sich auf die Beseitigung von Fehlern, von denen brainX unabhängig von einer Fehlermeldung des Kunden Kenntnis erlangt hat oder auf Anpassungen der brainX-Software aufgrund von technischen Änderungen oder Neuerungen oder anderen Anpassungen in Bezug auf Qualität oder Modernität der Software ergeben. Umfang und Art der Weiterentwicklung der brainX-Software stehen im Ermessen von brainX. Wesentliche Funktionsänderungen oder vergleichbare grundlegende Änderungen sind keine Weiterentwicklungen.

19.10 Kontaktwege

Der Kunde kann den Support über ein Ticketsystem nutzen. Die Kontaktwege werden dem Kunden im Angebot mitgeteilt. Der Support darf nur von bis zu drei Nutzern pro Kunde kontaktiert werden, die mit dem Umgang der brainX-Software vertraut und qualifiziert sind (sog. Power-User).

19.11 Reaktionszeit

Eine Reaktion auf eine ordnungsgemäße Fehlermeldung über das Ticketsystem erfolgt spätestens am nächsten Arbeitstag (Montag – Freitag) am Standort von brainX. Als Reaktion gilt insoweit bereits die Bestätigung des Eingangs der Fehlermeldung; die weiteren Behebungsmaßnahmen werden dem Kunden dann zeitnah mitgeteilt bzw. durchgeführt.

20. Mitwirkung und Pflichten des Kunden

20.1

Der Kunde benennt brainX einen Ansprechpartner, der für notwendige Informationen zur Verfügung steht und Entscheidungen unverzüglich trifft oder herbeiführt.

20.2

Unterlagen und Informationen des Kunden, die brainX zu Erbringung der Leistungen benötigt, überlässt der Kunde brainX kostenfrei und unverzüglich auf erstes Anfordern. Änderungen teilt der Kunde unverzüglich schriftlich mit.

20.3

Bei der Beseitigung von Fehlern und Störungen unterstützt der Kunde brainX angemessen und meldet diese unverzüglich nach Kenntnisnahme.

20.4

Zugangsdaten, die dem Kunden zur Nutzung der brainX-Software zur Verfügung stehen, behandelt der Kunde vertraulich und sichert sie gegen unbefugten Zugriff. Eine Bekanntgabe ist nur gegenüber solchen Nutzern gestattet, die befugt sind, im Auftrag des Kunden auf die brainX-Software zuzugreifen. Der Kunde wird brainX unverzüglich schriftlich informieren, sobald er den Verdacht hat, dass die Zugangsdaten korrumpiert oder Dritten unbefugt bekannt wurden.

20.5

Der Kunde wird sicherstellen, dass die Nutzung der brainX-Software eine angemessene Systembelastung gemäß Angebot nicht überschreitet. Insoweit ist es dem Kunden untersagt, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Einwilligung von brainX Penetrationstests, Sicherheitsaudits, Schwachstellenanalysen oder ähnliche Sicherheitstests gegen die brainX-Software, insbesondere aber nicht nur im Rahmen der Cloud (Online) Variante, oder damit verbundene Systeme durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen. Dies umfasst insbesondere (1) Versuche, unbefugten Zugriff auf Systeme oder Daten zu erlangen; (2) Scans zur Identifikation von Sicherheitslücken oder offenen Ports; (3) Einsatz von Tools zur automatisierten Sicherheitsanalyse; (4) Versuche, Authentifizierungs- oder Zugriffskontrollmechanismen zu umgehen sowie (5) jegliche Aktivitäten, die die Stabilität oder Verfügbarkeit der Systeme beeinträchtigen könnten.

20.6

brainX behält sich vor, bei Verstößen gegen diese Bestimmung aus Ziff. 20.5. rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen und den Zugriff auf die brainX-Software und alle damit verbundenen Leistungen unverzüglich zu sperren und den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Sollte der Kunde Sicherheitsbedenken haben, ist er angehalten, diese unverzüglich brainX zu melden.

20.7

Darüber hinaus kann brainX den Zugang des Kunden und der Nutzer zur brainX-Software vorläufig sperren, wenn durch die Nutzung der brainX-Software durch den Kunden oder die Nutzer eine wesentliche Beeinträchtigung der Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Systeme von brainX zu erwarten oder gegeben ist. Das gleiche Recht steht brainX zu, wenn Dritte Rechtsverletzungen des Kunden oder der Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der brainX-Software behaupten und glaubhaft machen oder aus anderen Gründen berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Nutzung der brainX-Software durch den Kunden oder die Nutzer bestehen. brainX wird den Kunden eine angemessene Frist zur Stellungnahme setzen. Kann der Kunde den Nachweis der Rechtmäßigkeit nicht innerhalb der Frist führen, steht brainX ein Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages zu.

20.8

Der Vergütungsanspruch von brainX bleibt während der Sperrung und im Fall einer außerordentlichen Kündigung bestehen, jedoch höchstens bis zum nächsten Beendigungszeitpunkt im Falle einer ordentlichen Kündigung. War die Sperrung oder außerordentliche Kündigung unberechtigt oder weist der Kunde nach, dass er die Sperrung oder außerordentliche Kündigung nicht zu vertreten hat, so gilt dies nicht. Weitergehende Ansprüche von brainX bleiben unberührt.

20.9

Auf Anforderung von brainX wird der Kunde brainX eine Liste der Nutzer übergeben, die Zugang zur brainX-Software haben sollen. Der Kunde wird sicherstellen, dass Nutzer-Accounts und Passwörter für jeden Nutzer individuell vergeben werden und unter keinen Umständen Accounts oder Passwörter zwischen oder von verschiedenen Nutzern benutzt werden.

20.10

Der Kunde hat brainX unverzüglich schriftlich von jeder unberechtigten Nutzung oder jedem unberechtigten Zugang zur brainX-Software oder jedem durch ihn über die vereinbarte Nutzung hinausgehend angelegten Account oder Nutzerzugang zu unterrichten. brainX ist nur für die Verfügbarkeit der brainX-Software zum Abruf im Internet im vertraglich vereinbarten Umfang verantwortlich. Für die Herstellung und Aufrechterhaltung der Verbindung seines IT-Systems mit dem Internet ist der Kunde verantwortlich.

21. Preise und Zahlungsbedingungen

21.1

Alle in diesen NSB und im Angebot vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen jeweils die gesetzlich bestimmte Umsatzsteuer hinzukommt. Preise, Zahlungswege und -arten sowie Zeitpunkte für eine Rechnungsstellung werden im Angebot festgelegt. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Preise Jahrespreise. Wünscht der Kunde eine monatliche Berechnung, erhöht sich der anteilige Monatspreis netto jeweils um 10 %.

21.2

Sofern sich die Vergütung nach geleisteten „Personentagen“ o. ä. bemisst, entspricht ein solcher „Tag“ jeweils bis zu acht Zeitstunden pro Person in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr an Werktagen am Sitz von brainX (Montag – Freitag). brainX rechnet Aufwände pro begonnener Viertelstunde ab. brainX wird den Kunden über die geleisteten Aufwände durch Bereitstellung geeigneter Tätigkeitsnachweise informieren.

21.3

Rechnungen sind innerhalb von zehn (10) Tagen nach Rechnungszugang zahlbar. Im Zweifel gelten Rechnungen drei Werktage nach Rechnungsdatum als zugegangen. Die Gewährung von Skonto ist ausgeschlossen. Eventuell anfallende Bankgebühren (insbesondere bei Auslandszahlungen) trägt der Kunde selbst.

21.4

brainX versendet Rechnungen per E-Mail an den Kunden oder stellt Rechnungen über E-Rechnungsportale zur Verfügung.

21.5

Erhöht sich die Anzahl der Nutzer durch Bestellung des Kunden während eines Nutzungszeitraums, so werden für die Dauer der Nutzung die Nutzerzahlen für den laufenden und jeden folgenden Nutzungszeitraum der Berechnung der Vergütung auf Grundlage der mit der ursprünglichen Bestellung vereinbarten Vergütungssätze zu Grunde gelegt. Eine Verringerung der Nutzeranzahl während eines vereinbarten Nutzungszeitraums führt nicht zu einer Verringerung der Vergütung für brainX. Für die Verringerung in einen folgenden Nutzungszeitraum gelten die Mitteilungsfristen nach Ziff. 28.2 entsprechend.

21.6

Verweigert der Kunde die Entgegennahme / Inbetriebnahme einer vereinbarten Leistung, befreit ihn dies nicht von seiner Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.

21.7

Falls die Parteien im Angebot die Bereitstellung von Leistungskontingenten (Zeitkontingente) von brainX vereinbaren, die der Kunde für die Erbringung von IT-Leistungen durch brainX einsetzen darf, gelten die folgenden Regelungen:

21.7.1

Vereinbart wird ein jährliches Stundenkontingent gemäß Angebot, welche brainX für den Kunden, unabhängig vom Servicetechniker und von dessen regulärem Stundensatz, erbringt.

21.7.2

Die erworbenen Stundenkontingente sind zwölf (12) Monate gültig. Nicht in Anspruch genommene Beratungsstunden aus dem erworbenen Kontingent verfallen am letzten Tag des zwölfmonatigen Zeitraums, sofern ein solcher Verfall nicht gesetzlich ausgeschlossen ist. Eine Übertragung nicht genutzter Beratungsstunden in Folgemonate ist ausgeschlossen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die erworbenen Beratungsstunden rechtzeitig innerhalb des erworbenen Zeitraumes in Anspruch zu nehmen. Eine Erstattung oder anderweitige Kompensation für nicht genutzte Beratungsstunden findet nicht statt, sofern die Nichtnutzung nicht auf ein Verschulden von brainX zurückzuführen ist.

21.7.3

Der Kunde ist verpflichtet, vereinbarte Beratungstermine mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Termin abzusagen oder zu verschieben. Erfolgt eine Stornierung oder Terminverschiebung weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Beginn, wird das entsprechende Stundenkontingent voll angerechnet bzw. das vereinbarte Honorar in voller Höhe berechnet. Der Kunde kann brainX gegenüber Gründe für eine kurzfristige Absage darlegen (z. B. unvorhergesehene Ereignisse); brainX entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob in solchen Fällen auf die Berechnung des Honorars bzw. die Anrechnung des Stundenkontingents verzichtet wird. Die Absage oder Verschiebung eines Termins muss in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen.

21.7.4

brainX erbringt die Leistungsstunden nach Beauftragung durch den Kunden.

21.7.5

Für andere als die unter 21.7. genannten Beratungsstunden gelten die Stundensätze, die sich aus der Preisliste bzw. einem gesonderten Angebot ergeben. Solche gebuchten aber nicht in Anspruch genommenen Beratungsstunden werden nicht erstattet. Ziff. 21.7.2. findet keine Anwendung, sondern es verbleibt bei der Regelung des § 195 BGB. Ziff. 21.7.3. gilt entsprechend. Abweichend von der nachfolgenden Ziff. 21.8. werden solche Beratungsstunden nach erbrachter Leistung oder spätestens drei Monate nach Auftragserteilung in Rechnung gestellt.

21.8

Alle Vergütungen werden jährlich im Voraus ca. 30 Tage vor dem Neubeginn der Laufzeit in Rechnung gestellt. Preisänderungen oder Änderungen in der Anzahl der Nutzer für den neuen Nutzungszeitraum werden auf der Rechnung berücksichtigt. brainX behält sich das Recht vor, im Falle der Verlängerung eines Nutzungszeitraums angemessene Preisanpassungen gemäß Ziff. 21.12. vorzunehmen. Vergütung im Sinne dieser NSB umfasst sämtliche Entgelte, die der Kunde brainX aus dem SaaS-Nutzungsvertrag sowie aus etwaigen ergänzenden Leistungsvereinbarungen (insbesondere Beratungs-, Consulting-, Schulungs-, Anpassungs- und Integrationsleistungen) schuldet, unabhängig davon, ob diese einmalig oder wiederkehrend anfallen.

21.9

Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist brainX berechtigt, für jede Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 40,00 Euro zu erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass brainX kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Für die Dauer des Verzugs ist brainX berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. brainX ist berechtigt, neben den Verzugszinsen und Mahngebühren weitere Verzugsschäden geltend zu machen. Hierzu zählen insbesondere Kosten der Rechtsverfolgung (z. B. Anwalts- oder Inkassokosten). Die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB wird auf solche weitergehenden Schadensersatzansprüche angerechnet, soweit diese Kosten der Rechtsverfolgung betreffen. Die Geltendmachung von Verzugszinsen und Verzugsschäden erfolgt zusätzlich zu den Mahngebühren und beeinträchtigt nicht das Recht von brainX, weitere gesetzliche Ansprüche geltend zu machen. Ziff. 21.10. bleibt unberührt.

21.10

Kommt der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug und setzt brainX dem Kunden eine Frist von mindestens vier Wochen zur Zahlung, die erfolglos abläuft, ist brainX berechtigt, den Zugang des Kunden und seiner Nutzer zu der brainX.app für die Dauer des Verzugs zu sperren. brainX wird dem Kunden diese Maßnahme zuvor schriftlich ankündigen. Der Kunde bleibt auch während der Dauer der Sperrung zur Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung verpflichtet. brainX muss sich jedoch anderweitige, durch die Sperrung ersparte und vom Kunden nachzuweisende Aufwendungen anrechnen lassen. Das Recht von brainX in diesem Fall das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.

21.11

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von brainX anerkannt worden oder unstrittig sind. Dies gilt nicht, sofern es sich um gegenseitig voneinander abhängige Forderungen handelt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

21.12

Es gelten die im Angebot ggf. vereinbarten Rabatt- und Benutzerstaffeln. Darüber hinaus gilt: Die vereinbarte laufende monatliche, jährliche oder nutzungsabhängige Vergütung erhöht sich mit Ablauf eines jeden Vertragsjahres um 3 %.

21.13

Der Kunde wird brainX vollständige und richtige Rechnungs- und Kontaktdaten übergeben.

21.14

Reisekosten, Spesen und sonstige Nebenkosten sowie Auslagen, die für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen durch brainX anfallen, werden dem Kunden zusätzlich und nach Aufwand in Rechnung gestellt, soweit nicht im Angebot abweichend festgelegt. Sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart, stellt brainX für Reisen an Kundenstandorte, mit der im Angebot vereinbarten Pauschale in Rechnung.

21.15

Der Kunde verpflichtet sich, solche Unterlagen vorzuhalten, die es ermöglichen, brainX die Zahl der Nutzer zu verifizieren. Auf Anforderung von brainX oder einem von diesem beauftragten Bevollmächtigten wird der Kunde innerhalb von zehn (10) Tagen diese Unterlagen zur Verfügung stellen. Hat der Kunde mehr Nutzer als vereinbart, verpflichtet sich der Kunde, für diese unverzüglich die anfallenden Nutzungsgebühren beginnend mit dem Tag der Bestellung oder der Nutzung, je nachdem welcher Tag früher liegt, und notwendige Kosten von brainX zu bezahlen, die im Zusammenhang mit der Feststellung der Nutzerzahlen stehen.

22. Haftung des Kunden

22.1

Der Kunde stimmt zu, brainX, deren Beteiligungen, Mitarbeiter, Unterauftragnehmer und Vertreter auf erstes Anfordern von brainX gegen alle Ansprüche, Schäden, Verluste, Haftung und Kosten zu verteidigen sowie hiervon freizustellen, die durch eine Handlung, Unterlassung oder einen sonstigen Fehler des Kunden entstanden sind, und die auf eine Verletzung gleich welcher Verantwortlichkeit des Kunden aus dieser Vereinbarung zurückzuführen sind.

22.2

Kommt der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug und setzt brainX dem Kunden eine Frist von mindestens vier Wochen zur Zahlung, die erfolglos abläuft, ist brainX berechtigt, den Zugang des Kunden und seiner Nutzer zu der brainX-Software für die Dauer des Verzugs zu sperren. brainX wird dem Kunden diese Maßnahme zuvor schriftlich ankündigen. Der Kunde bleibt auch während der Dauer der Sperrung zur Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung verpflichtet. brainX muss sich jedoch anderweitige, durch die Sperrung ersparte und vom Kunden nachzuweisende Aufwendungen anrechnen lassen.

23. Leistungsstörungen

23.1

Der Kunde meldet brainX Mängel, Störungen und drohende Gefahren (nachfolgend „Leistungsstörungen“) unverzüglich nach Kenntniserlangung. Ziff. 19.6. gilt entsprechend. Der Kunde trifft im Rahmen des zumutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation der Leistungsstörung und unterstützt brainX in angemessenem Umfang bei der Fehlersuche.

23.2

Soweit Leistungsstörungen brainX zurechenbar sind, wird brainX diese innerhalb angemessener Frist beseitigen, soweit dies möglich und zumutbar ist. Ziff. 22 findet entsprechende Anwendung.

23.3

Der Kunde bleibt bei Leistungsstörungen zur Zahlung der im Angebot geregelten Vergütung zunächst verpflichtet. Das Recht des Kunden, bei Leistungsstörungen die Vergütung anteilig nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung ganz oder teilweise zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.

23.4

Zur Behebung der Leistungsstörung kann der Kunde brainX schriftlich eine angemessene Frist setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt Ziff. 24.

24. Schadens- und Aufwendungsersatz

24.1

Bei unentgeltlicher Nutzung im Rahmen einer Testphase ist die Haftung von brainX auf Vorsatz, Arglist und auf grobe Fahrlässigkeit oder das Fehlen einer garantierten Eigenschaft beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon ebenso unberührt wie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

24.2

Im Rahmen der entgeltlichen Nutzung und unter Vorbehalt anderweitiger schriftlicher Vereinbarung leistet brainX Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:

24.2.1

Bei Vorsatz, Arglist, grober Fahrlässigkeit und bei schriftlich durch die Geschäftsleitung von brainX ausgesprochener Garantie haftet brainX in voller Höhe.

24.2.2

Bei einfacher fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) haftet brainX in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.

24.2.3

Im Übrigen ist eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

24.2.4

Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

24.2.5

Der Einwand des Mitverschuldens bleibt brainX vorbehalten.

24.3

Für Störungen und Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, haftet brainX nur, wenn brainX diese zu vertreten hat und nur im Rahmen dieser Ziff. 24.

24.4

Ansprüche aus dieser Ziff. 24 verjähren in einem Jahr mit Ausnahme der Regelungen unter Ziff. 24.2.1 und 24.2.4, für die die gesetzliche Verjährungsfrist gilt. § 199 Abs. 3 (Verjährung sonstige Schadensersatzansprüche) bleibt unberührt.

25. Leistungszeit, Verzögerungen, Leistungsort

25.1

Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum,

25.1.1

in dem sich der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug befindet oder

25.1.2

in dem brainX an der Leistung durch Umstände gehindert ist, die brainX nicht zu vertreten hat; in diesem Fall verlängert sich die Leistungsfrist auch um eine angemessene Rüstzeit nach Wegfall des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen gehören auch höhere Gewalt und Arbeitskampf.

25.1.3

in dem der Kunde vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt.

25.2

Im Fall der nachträglichen Vereinbarung anderer oder zusätzlicher Leistungen, die brainX zu erbringen hat und die sich auf eine vereinbarte Frist auswirken, verlängert sich diese Frist um einen angemessenen Zeitraum, mindestens um einen solchen, der zur Ausführung der Leistungen nach Treu und Glauben erforderlich ist.

25.3

Mahnungen und Fristsetzungen durch den Kunden müssen schriftlich erfolgen. Eine Nachfrist muss angemessen sein, wobei eine Frist von weniger als zwei Wochen nur bei besonderer Eilbedürftigkeit als angemessen anzusehen ist.

25.4

Leistungsort für alle Leistungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von brainX.

26. Benennung des Kunden als Referenzkunden

brainX ist es gestattet, den Kunden nach Abschluss der Vereinbarung als Referenzkunden zu benennen.

27. Übertragung auf Dritte

27.1

brainX ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Kunden auf einen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung kündigt brainX einen Monat im Voraus an. Ist der Kunde mit einer Übertragung nicht einverstanden, so kann er den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. In diesem Fall erstattet brainX dem Kunden bereits vorausbezahlte Vergütung anteilig für nicht genutzte Zeiträume.

27.2

Der Kunde ist zur Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung von brainX auf Dritte nicht berechtigt.

28. Laufzeit und Beendigung

28.1

Soweit nicht im Angebot abweichend vereinbart, ist Laufzeitbeginn der auf dem Angebot basierenden Vereinbarung der Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

28.2

Diese Vereinbarung endet mit Ablauf des zwischen den Parteien vereinbarten Nutzungszeitraums. Wird die Vereinbarung nicht gekündigt, so verlängert sie sich jeweils um ein weiteres Jahr; in diesem Fall ist die Kündigung jeweils mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsjahres möglich.

28.3

Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät; trotz Kündigung bleibt der Zahlungsanspruch von brainX bestehen, beschränkt auf den Zeitraum, für den der Kunde ursprünglich die Leistung von brainX in Anspruch nehmen wollte. In jedem Fall steht brainX das Recht zu, Schadensgrund und Schadenshöhe nachzuweisen und einen entsprechenden Schaden gegen den Kunden geltend zu machen.

28.4

Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen, um wirksam zu sein.

28.5

Folgende Regelungen behalten auch nach einer Kündigung, auch bei einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung, ihre Wirksamkeit:

28.5.1

die Verpflichtung des Kunden, ausstehende unbezahlte Vergütungen auszugleichen,

28.5.2

die Nutzungsbeschränkungen gem. Ziff. 10,

28.5.3

die Eigentumsrechte gem. Ziff. 11,

28.5.4

die Vertraulichkeitsvereinbarung gem. Ziff. 17,

28.5.5

die datenschutzrechtlichen Regelungen aus Ziff. 18.2 und Ziff. 18.3,

28.5.6

die Verzugsregelung gem. Ziff. 21,

28.5.7

die Haftungs- und Verjährungsregelungen gem. Ziff. 24,

sowie sämtliche Regelungen, aus denen den Parteien gerade wegen oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung Ansprüche gegen die andere Partei zustehen.

28.6

Im Falle der Kündigung bleiben die vom Kunden in der brainX-Software gespeicherten Daten für einen angemessenen Zeitraum auf den Systemen von brainX gespeichert, um eine spätere Wiederaufnahme der Nutzung der brainX-Software zu erleichtern. Einzelheiten, insbesondere zum Zeitraum der Speicherung, ergeben sich aus einer gesondert zwischen brainX und dem Kunden zu schließenden datenschutzrechtlichen Vereinbarung. Ziff. 18 bleibt unberührt; Entsprechendes gilt nach Beendigung einer kostenlosen Testphase, ohne dass diese unmittelbar in eine kostenpflichtige Nutzung übergeht.

29. Sonstige Bestimmungen

29.1

Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages oder eine Vereinbarung über dessen Aufhebung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Der Schriftform ist auch durch aufeinander Bezug nehmende, inhaltlich gleichlautende und – auch wechselseitig – unterschriebene Faxe sowie E-Mails, welche die in Bezug genommene E-Mail der jeweils anderen Partei im E-Mail-Text beinhalten, genügt. Auf die Formerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung in vorbezeichneter Weise verzichtet werden.

29.2

Soweit dieser Vertrag keine Regelungen enthält, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

29.3

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von brainX.

Mühldorf a. Inn, im März 2026