Live-Demo buchen
Menü öffnenMenü schließen

Software Nutzungs- und Supportbedingungen (NSB)

der brainX GmbH für die Produkte brainX-Software und brainX.app · Stand: September 2026

Kunden von brainX sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Angebot (einschließlich etwaiger Anlagen) und diesen NSB geht das Angebot vor.

Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die brainX-Software und die brainX.app

A.1 Geltungsbereich, Änderungen, Vertragsschluss

A.1.1 Gegenstand dieser Software Nutzungs- und Supportbedingungen („NSB“) sind Leistungen der brainX GmbH, Richard-Wagner-Str. 14b, 84453 Mühldorf a. Inn („brainX“) gegenüber ihren „Kunden“. Kunden von brainX sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

A.1.2 Diese NSB gelten für die Softwareprodukte „brainX-Software“ und „brainX.app“ von brainX (jeweils einzeln oder gemeinsam die „Software“). Sie beziehen sich ausschließlich auf die Software und nicht auf andere Produkte oder Dienstleistungen von brainX; für solche gelten gesonderte NSB. Die Software wird abhängig vom jeweils gebuchten Angebot in einer Cloud (Online) Variante oder in einer On-Premise (Inhouse) Variante zur Verfügung gestellt (Ziff. A.2).

A.1.3 Diese NSB bestehen aus drei Teilen. Teil A enthält die Allgemeinen Bestimmungen, die für die brainX-Software und die brainX.app gleichermaßen gelten. Teil B enthält die Besonderen Bestimmungen, die ausschließlich für die brainX-Software gelten. Teil C enthält die Besonderen Bestimmungen, die ausschließlich für die brainX.app gelten. Für das jeweils gebuchte Produkt gelten Teil A und der für dieses Produkt maßgebliche Teil B (brainX-Software) bzw. Teil C (brainX.app). Im Falle von Widersprüchen zwischen Teil A und Teil B bzw. Teil C gehen die Besonderen Bestimmungen des Teils B bzw. des Teils C vor.

A.1.4 Der Vertragsinhalt richtet sich immer nach den zwischen brainX und dem Kunden vereinbarten Angebots-/Bestell-/Vertragsunterlagen (nachfolgend gemeinsam „Angebot“). Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Angebot (einschließlich etwaiger Anlagen) und diesen NSB geht das Angebot vor. Weitere in den NSB referenzierte Dokumente kommen nachrangig hierzu zur Anwendung.

A.1.5 Diese NSB sowie die gegebenenfalls im Angebot niedergelegten Regelungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Geltung, und zwar auch dann nicht, wenn die brainX in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung ohne Widerspruch gegen die Bedingungen des Kunden bewirkt.

A.1.6 brainX behält sich das Recht vor, diese NSB jederzeit zu ändern. Der Kunde wird sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich über die Änderungen informiert. Im Rahmen dieser Information werden dem Kunden die neuen NSB mitgeteilt. Er ist berechtigt, der Geltung der neuen NSB innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieser Mitteilung zu widersprechen. Unterlässt der Kunde einen Widerspruch, werden die geänderten NSB nach Ablauf der sechswöchigen Frist Vertragsbestandteil. Auf diese Frist wird brainX den Kunden im Rahmen der Änderungsmitteilungen ausdrücklich hinweisen.

A.1.7 Ausgeschlossen vom Recht zur Änderung dieser NSB nach Ziff. A.1.6 sind Regelungen, welche die Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien betreffen und die somit das Verhältnis zwischen Haupt- und Gegenleistungspflichten maßgeblich verändern, sowie sonstige grundlegende Änderungen der vertraglichen Pflichten, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen. Für solche Änderungen ist eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung erforderlich.

A.1.8 Angebote von brainX sind immer freibleibend, es sei denn, dies ist im Angebot abweichend geregelt.

A.1.9 Bezeichnungen in maskuliner Form benennen, soweit sie hierzu verwendet werden, Personen beiderlei Geschlechts gleichermaßen, ohne dass hierdurch eine Diskriminierung intendiert ist.

A.2 Vertragsgegenstand und Leistungen

A.2.1 brainX stellt dem Kunden die Software abhängig vom Angebot entweder in einer Cloud (Online) Variante (Cloud-Service, SaaS) gemäß Ziff. A.2.2 oder in einer On-Premise (Inhouse) Variante gemäß Ziff. A.2.3 zur Verfügung. Die gebuchte Bereitstellungsform ergibt sich aus dem Angebot.

A.2.2 Cloud (Online) Variante

A.2.2.1 brainX erbringt Supportleistungen in Bezug auf die Software (zusammen die „Leistungen“).

A.2.2.2 Die Software wird auf Servern von brainX ausgeführt und betrieben. Die Nutzung der Software erfolgt online über das Internet („Online-Nutzung“). Hierzu wird dem Kunden Speicherplatz auf den Servern von brainX eingeräumt.

A.2.3 On-Premise (Inhouse) Variante

A.2.3.1 On-Premise Installationen werden ausschließlich mit einer weiteren Sicherheitsstufe ausgeliefert. Der Zugriff auf den Quellcode ist hier nur auf folgende Teile der Software unverschlüsselt möglich: Kundenspezifische Konfigurationsdateien, Frameworks von Drittanbietern und Template-Dateien. Um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten und Support oder Updates liefern zu können, dürfen keine Veränderungen am Quellcode vorgenommen werden. Sofern die On-Premise Installation als Single-Side-Access (SSA) ausgestaltet ist, muss der Kunde die Software auf dem aktuellsten Versionsstand halten, bevor Supportanfragen gestellt werden, damit brainX den Support effektiv ausführen kann.

A.2.3.2 brainX stellt dem Kunden die Software zur Inhouse-Nutzung zur Verfügung und erbringt Supportleistungen in Bezug auf die Software (zusammen die „Leistungen“). Dem Kunden werden zuvor die technischen und weitere Voraussetzungen mitgeteilt, die für eine reibungslose Nutzung der Software notwendig sind; der Kunde ist dafür verantwortlich, dass diese Voraussetzungen im vereinbarten Zeitpunkt der Zurverfügungstellung bestehen und im weiteren Verlauf der Nutzung bestehen bleiben. Für die brainX.app gilt ergänzend Ziff. C.3.1.

A.2.3.3 Die Software wird auf Servern des Kunden ausgeführt und betrieben. Die Nutzung der Software erfolgt je nach Konfiguration des Kunden.

A.2.4 Funktionsumfang

Der Funktionsumfang der Software sowie der Umfang der Supportleistungen von brainX wird bestimmt durch die vom Kunden gewählten Funktionen, Module und Dienstleistungen sowie den Möglichkeiten von brainX, diese Leistungen dem Kunden im vertragsgemäßen Umfang anzubieten; für die brainX.app gilt ergänzend Ziff. C.3.2. Andere Anforderungen werden nur Vertragsinhalt, wenn brainX diese schriftlich bestätigt.

A.2.5 Prüfung

Der Kunde hat vor Vertragsabschluss überprüft, ob der Umfang der Leistungen seinen Anforderungen entspricht. Die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Software sind dem Kunden bekannt; für die brainX.app gilt ergänzend Ziff. C.3.3.

A.3 Nutzungszeitraum / Nutzer / Nutzungsentgelt

Der Kunde nimmt die Leistungen von brainX in dem zwischen den Parteien vereinbarten Zeitraum in Anspruch („Nutzungszeitraum“). Für den Nutzungszeitraum und die Anzahl der für den Kunden freigeschalteten Zugriffsberechtigungen („Nutzer“) zahlt der Kunde die zwischen den Parteien vereinbarten Preise im Voraus. Für die brainX.app gilt ergänzend Ziff. C.4.

A.4 Rechtseinräumung

A.4.1 Während des Nutzungszeitraums erhält der Kunde ein zeitlich befristetes, nicht ausschließliches, widerrufliches und nicht übertragbares Recht, die Software in der für das jeweilige Produkt in Ziff. B.2 (brainX-Software) bzw. Ziff. C.5 (brainX.app) beschriebenen Art und Weise zu nutzen und die dadurch angebotenen Leistungen ausschließlich intern im eigenen Unternehmen für eigene Zwecke mit der gebuchten Anzahl Nutzern in dem vereinbarten Nutzungszeitraum zu nutzen, für den das Nutzungsentgelt im Voraus entrichtet wurde. Dies gilt auch für neue Versionen, Updates oder Upgrades der Leistungen während der Vertragslaufzeit. brainX ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist. Über die Zwecke des Vertrags hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen von brainX zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten zugänglich zu machen.

A.4.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistungen Dritten zugänglich zu machen, die nicht seinem Unternehmen angehören oder für ihn intern oder extern Dienstleistungen erbringen.

A.4.3 Die Verlinkung des Zugangs zur Software sowie der Zugang zur Software über andere als für den Kunden vorgesehene Zugangswege bedürfen der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von brainX.

A.5 Nutzungsbedingungen

Der Kunde ist allein verantwortlich (1) für die Befolgung dieser Vereinbarung durch die von ihm angemeldeten Nutzer, (2) für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zulässigkeit der Daten des Kunden und der Nutzer, (3) die Art und Weise, durch die der Kunde die von ihm in der Software gespeicherten Daten sammelt, verarbeitet und nutzt und (4) für die Nutzung der Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften (einschließlich, aber nicht hierauf beschränkt den Exportbestimmungen und Datenschutzgesetzen) und jeder Art von Produktdokumentation.

A.6 Zugangsvoraussetzungen

A.6.1 Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Software sind in der Produktbeschreibung dargestellt. Es obliegt dem Kunden, die Erfüllung der technischen Voraussetzungen in seiner IT-Umgebung sicherzustellen; dies gilt auch im Falle von Anpassungen / Änderungen der Software gem. nachstehend Ziff. A.7. Für die brainX.app gilt ergänzend Ziff. C.6.

A.6.2 Um dem Kunden den Zugang und die Nutzung der Software und seine darin gespeicherten Daten zu ermöglichen, muss der Kunde einen von ihm benannten, passwortgeschützten Nutzer-Account einrichten. Im Rahmen der On-Premise Installation überlässt brainX dem Kunden eine Lizenzdatei, um der Anzahl von Nutzern, für die der Kunde für den Nutzungszeitraum die Nutzungsgebühr beglichen hat, Zugang zur Software zu ermöglichen. Bei der Cloud (Online) Variante werden alle Vertragsoptionen inklusive der Anzahl der Benutzer in der Online-Datenbank gespeichert; die Übermittlung einer gesonderten Lizenzdatei entfällt insoweit.

A.7 Änderungen/Anpassungen der Software

brainX kann die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Software von Zeit zu Zeit an den Stand der Technik anpassen, wenn und soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Das Recht von brainX zur Änderung der Software und/oder der Produktbeschreibung (s. Ziff. A.8) darf nicht zu einer Verminderung der Qualität oder des Leistungs- und Funktionsumfangs der Software noch der dem Kunden zustehenden Supportleistungen bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses führen.

A.8 Produktbeschreibung / Onlinehilfe

A.8.1 Funktions- und Leistungsumfang der Software ergeben sich aus der Produktbeschreibung. Woraus die Produktbeschreibung besteht und wie brainX sie dem Kunden zur Verfügung stellt, ist für die brainX-Software in Ziff. B.3 und für die brainX.app in Ziff. C.7 geregelt. Der Kunde ist verpflichtet, sich mit dem Funktions- und Leistungsumfang, wie er sich aus der jeweils aktuellen Fassung (siehe nachfolgende Ziff. A.8.2) der Produktbeschreibung ergibt, vertraut zu machen und vertraut zu halten. Es wird kein technischer Support für Fragestellungen erbracht, die sich aus Unkenntnis der Produktbeschreibung ergeben (siehe Ziff. A.20.2 und A.20.3).

A.8.2 Änderungen der Produktbeschreibung durch Supportleistungen oder in anderer Weise (z.B. im Zuge der Weiterentwicklung oder Veränderungen des Standes der Technik) können von brainX jederzeit vorgenommen werden. Die Mitteilung aktualisierter Fassungen der Produktbeschreibung an den Kunden, das Widerspruchsrecht des Kunden und die Folgen eines Widerspruchs richten sich für die brainX-Software nach Ziff. B.3.2 und für die brainX.app nach Ziff. C.7.2.

A.8.3 Die Produktbeschreibung stellt die Grundlage für die Gewährleistungsansprüche des Kunden dar und bestimmt den Umfang des zu leistenden technischen Supports. Für alle Fragestellungen, die sich durch Kenntnis der Produktbeschreibung beantworten lassen, wird kein kostenloser Support geleistet; es gilt Ziff. A.20.2 und A.20.3. Die Produktbeschreibung beinhaltet keine Garantie; eine solche bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsführung von brainX. Für die brainX.app gilt ergänzend Ziff. C.7.3.

A.9 Änderungen der Software oder der APIs

A.9.1 Änderungen, Dekompilierung oder sonstige Eingriffe in die Software oder die Application Programming Interfaces (APIs) durch den Kunden, die die Gewinnung von Quellcode oder die Veränderung der Funktionalität, Modularität oder der Software in sonstiger Weise zum Ziel haben („Eingriff“), bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von brainX, soweit dies nicht aufgrund der Rechtsnatur von Teilen der Software als Open-Source-Software ohnehin zulässig sein sollte.

A.9.2 Im Falle von Eingriffen gleich welcher Art entfällt jegliche Haftung von brainX für die Nutzung der Software; ein Anspruch auf Support besteht in diesen Fällen nicht. Der Anspruch von brainX auf Zahlung des Nutzungsentgelts besteht auch bei Eingriffen für den vereinbarten Nutzungszeitraum in vollem Umfang fort, selbst wenn der Eingriff zu einer Funktionsuntauglichkeit der Software führen sollte.

A.9.3 Die zulässige Nutzung der APIs ist beschränkt. Die Beschränkung ergibt sich für die brainX-Software aus Ziff. B.4 und für die brainX.app aus Ziff. C.8.

A.10 Nutzungsbeschränkungen

Der Kunde darf die Software, modifizierte Versionen, Module oder Funktionen hiervon - auch wenn diese für den Kunden von brainX erstellt worden sind - sowie von brainX eingesetzte Drittsoftware weder ganz noch teilweise, weder direkt noch indirekt (1) unterlizensieren, verkaufen, vermieten oder verpachten, verteilen, verwerten, kommerzialisieren oder anderweitig die Nutzung oder Rechte hieran transferieren, (2) auf Basis von Timesharing, Erbringung von Dienstleistungen oder in ähnlicher Weise, (3) derart verändern, dass Hinweise auf Urheberrechte oder Marken oder sonstige Zeichen entfernt werden, (4) weiter entwickeln oder nachahmen, (5) einem Reverse Engineering unterziehen, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig bearbeiten, um zu versuchen, den Sourcecode von verschlüsselten oder codierten Teilen der Software zu erfahren, (6) kopieren, auch nicht einzelne Eigenschaften, Funktionen oder Grafiken der Software, soweit der Zweck hiervon von den in dieser Vereinbarung eingeräumten Rechten abweicht, (7) Teile der Kontroll-Software (s. Ziff. A.16) verändern, (8) derart nutzen oder verändern, dass die Software in irgendeiner Weise, vollständig oder in Teilen lizenzfrei gestellt wird, oder (9) zur Speicherung oder zum Versenden von Spam, gesetzwidriger, rechtsverletzender oder beleidigender Materialien oder von Schadsoftware verwenden.

A.11 Eigentums- und Markenrechte

A.11.1 brainX ist Inhaberin der Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Software sowie jeder Art von Veränderung hieran, einschließlich, jedoch ohne hierauf beschränkt zu sein, jeder Änderung durch oder für den Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung. Alle Anpassungen, die über die Administrationsoberfläche vom Administrator selbst vorgenommen werden können, sind keine Veränderungen in diesem Sinne.

A.11.2 Der Kunde überträgt hiermit alle Nutzungs- und Verwertungsrechte an Änderungen oder Anpassungen der Software, die er vornimmt oder die durch brainX in seinem Auftrag vorgenommen werden, entgeltfrei, unbefristet, weltweit, übertragbar, unterlizenzierbar und unwiderruflich an brainX. Der Kunde bestätigt und garantiert, dass jeder seiner Mitarbeiter und von ihm beauftragte Vertragsunternehmen, die Änderungen an der Software, ihren Funktionen oder Modulen für den Kunden vornehmen, eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnet hat, nach der diese dem Kunden alle Rechte eingeräumt haben, um der Verpflichtung nach vorstehend Ziff. A.11.1 nachzukommen.

A.11.3 Dem Kunden werden durch diese Vereinbarung keinerlei Eigentumsrechte oder Urheberrechte an der Software eingeräumt oder übertragen. Namen, Logos, Marken oder Zeichen an der Software stehen ausschließlich brainX zu; dem Kunden wird kein Recht eingeräumt, diese zu nutzen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wird. brainX behält sich alle Rechte an allen Kopien der Software vor.

A.11.4 Im Verhältnis zwischen brainX und dem Kunden stehen die im IT-System von brainX gespeicherten Kundendaten ausschließlich dem Kunden zu. Der Kunde räumt jedoch brainX daran ein weltweites, unbefristetes, nicht ausschließliches, voll bezahltes, lizenzgebührfreies und übertragbares Nutzungs- und Verwertungsrecht insoweit ein, als dies zur Erbringung der Leistungen von brainX für den Kunden erforderlich ist und nicht gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstößt. Die datenschutzrechtlichen Vereinbarungen in Ziff. A.19 bleiben unberührt.

A.11.5 Soweit der Kunde oder Nutzer Verbesserungsvorschläge, Empfehlungen oder sonstiges Feedback zur Software oder den Leistungen abgibt, stehen die Nutzungs- und Verwertungsrechte hieran entgeltfrei, weltweit, übertragbar, unterlizenzierbar, unwiderruflich und unbefristet ausschließlich brainX zu.

A.12 Kunden-Drittsoftware

Der Kunde kann Software Dritter („Kunden-Drittsoftware“) nutzen, um zusätzliche Funktionalitäten zur Software zu erhalten, vorausgesetzt, dass deren Nutzung auf den internen Bereich des Kunden beschränkt ist und keine Verletzung der Nutzungsbeschränkungen gemäß Ziff. A.10 vorliegt. Der Kunde erklärt, mit allen Bedingungen einverstanden zu sein, welche die Nutzung von Kunden-Drittsoftware mit sich bringt.

A.13 Datenspeicherung

A.13.1 Das Recht des Kunden, die von ihm verwendeten Daten für die Nutzung der Software in IT-Systemen von brainX zu speichern, richtet sich für die brainX-Software nach Ziff. B.5 und für die brainX.app nach Ziff. C.9.

A.13.2 brainX treffen hinsichtlich der Daten des Kunden keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten ist der Kunde selbst verantwortlich. brainX schuldet keine Sicherung der Daten des Kunden, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Die datenschutzrechtlichen Vereinbarungen in Ziff. A.19 bleiben unberührt.

A.14 Datensicherung

A.14.1 Im Rahmen der Cloud (Online) Variante führt brainX regelmäßige Backups (Server Snapshots, verschlüsselte Sicherungen der Datenbank und der gespeicherten Daten) eigenständig durch. Der Kunde erhält zusätzlich die Möglichkeit, über ein SFTP-Backup eigenständige Datensicherungen durchzuführen; die erfolgreiche Datensicherung über ein SFTP-Backup fällt in den Verantwortungsbereich des Kunden.

A.14.2 In der On-Premise (Inhouse) Variante obliegt die Sicherung der Daten des Kunden, die dieser in der Software verwendet, dem Kunden. Für die brainX.app gilt ergänzend Ziff. C.10.

A.14.3 Für die rechtzeitig vor Ende des Vertrages vorzunehmende Anfertigung von Kopien seiner Daten (auch ggf. über ein SFTP-Backup) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, er hat dazu brainX gegen gesonderte Vergütung besonders beauftragt.

A.15 Verfügbarkeit der Cloud (Online) Variante

(Diese Ziffer ist nur für die Cloud (Online) Variante anwendbar.)

A.15.1 brainX verpflichtet sich, eine Verfügbarkeit der Software von 99,5 % sicherzustellen. Diese bezieht sich auf das Kalenderjahr und wird wie folgt berechnet: Verfügbarkeit in Prozent = (Gesamtstunden pro Kalenderjahr abzüglich Stunden der Nichtverfügbarkeit pro Kalenderjahr) mal 100 geteilt durch Gesamtstunden pro Kalenderjahr. Die höchste ununterbrochene Ausfallzeit darf acht Stunden nicht überschreiten.

A.15.2 Soweit mit dem Kunden eine maximal zulässige Anzahl von Zugriffen in einem Monat vereinbart ist und er diese überschreitet, findet die vorstehende Verfügbarkeitsregel in diesem Kalendermonat keine Anwendung. brainX schuldet in diesem Fall nur die Verfügbarkeit der Software im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten.

A.15.3 Im Falle der Wartung und der Installation von Software-Updates ist brainX berechtigt, die Verfügbarkeit der Software vorübergehend zu unterbrechen („geplante Wartungszeiten“). Sollten geplante Wartungszeiten zu einer ununterbrochenen Nichtverfügbarkeit von mehr als einer Stunde führen, wird brainX dies dem Kunden rechtzeitig im Voraus ankündigen. Die Gesamtdauer geplanter Wartungszeiten pro Monat darf zehn Stunden nicht überschreiten.

A.15.4 Fehlende Verfügbarkeit ist anzunehmen, wenn die Software aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich von brainX liegen, vollständig nicht zur Verfügung steht. Hierzu zählen keine Zeiten, in denen die Software aufgrund folgender Umstände nicht verfügbar ist: (1) Störungen in der Datenverbindung außerhalb der IT-Systeme von brainX, (2) höhere Gewalt, (3) Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden (vgl. Ziff. A.21), (4) berechtigte Sperrungen des Zugangs durch brainX, (5) geplanten Wartungsarbeiten.

A.16 Kontroll-Software in der Cloud (Online) Variante

(Diese Ziffer ist nur für die Cloud (Online) Variante anwendbar.)

A.16.1 Dem Kunden ist bekannt, dass brainX Software benutzt, die es entweder brainX oder einem von brainX hierzu autorisierten Händler – soweit anwendbar – ermöglicht, die Berechtigung des Kunden zur Nutzung der Software zu überwachen („Kontroll-Software“) und dass die Nutzung dieser Kontroll-Software für den Geschäftsbetrieb von brainX von grundlegender Bedeutung ist. Hier handelt es sich um Software zur Monitoring Überwachung der Auslastung der Prozessoren, der Arbeitsspeicher Belegung, des Storages und der Datenbankperformance oder Ähnlichem. Für die brainX.app gilt ergänzend Ziff. C.11.

A.16.2 Zur kontinuierlichen Verbesserung der Services und zur Optimierung der Softwarenutzung führt brainX Analysen der Nutzung der Software durch. Hierzu werden ausschließlich anonymisierte Daten verwendet, die keine Rückschlüsse auf einzelne Nutzer oder deren personenbezogene Daten ermöglichen. Die anonymisierten Daten werden von brainX ausschließlich für folgende Zwecke verwendet: (1) Statistische Auswertungen zum Nutzungsverhalten und zur Optimierung der Software, (2) Verbesserung der Funktionen und Benutzerfreundlichkeit der Software, (3) Ermittlung von Leistungskennzahlen (wie z. B. Serverauslastung, Software-Performance) sowie Entwicklung neuer Produkte und Features, soweit diese eine belastbare Datengrundlage erfordern.

A.17 Zugriff durch Service-Mitarbeiter

A.17.1 brainX ist berechtigt, zur Erbringung von Wartungs-, Support- oder sonstigen Serviceleistungen (vgl. Ziff. A.20) auf den Account des Kunden in der Cloud (Online) Variante zuzugreifen, soweit dies zur Fehleranalyse, Fehlerbehebung oder Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist. In der On-Premise (Inhouse) Variante ist der Kunde verpflichtet, brainX den für die Erbringung von Support- und Wartungsleistungen erforderlichen Fernzugriff auf die Systeme des Kunden (z. B. via VPN oder vergleichbare sichere Verbindung) auf Anforderung unverzüglich bereitzustellen. Art und Umfang des Fernzugriffs werden zwischen den Parteien abgestimmt.

A.17.2 Der Zugriff erfolgt ausschließlich durch hierzu befugte Servicemitarbeiter von brainX oder durch beauftragte Dritte, die einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen.

A.17.3 Jeder Zugriff wird protokolliert und enthält mindestens Datum, Uhrzeit, zugreifende Person sowie Zweck des Zugriffs. Die Protokolldaten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zu Nachweis- und Sicherheitszwecken genutzt.

A.17.4 Zugriffe erfolgen nur nach vorheriger Ankündigung gegenüber dem Kunden, es sei denn, ein sofortiger Zugriff ist zur Abwehr oder Behebung einer erheblichen Störung oder eines Sicherheitsvorfalls erforderlich oder der Zugriff erfolgt unmittelbar nach der Meldung eines Fehlers.

A.18 Vertraulichkeit

A.18.1 Der Originalcode, die Struktur (auch der Datenbanken), die Programm-Abfolge und -Abläufe sowie die Organisation der Software sowie solcher Drittsoftware, die brainX zur Nutzung der Software einsetzt oder dem Kunden zur Verfügung stellt, sind vertrauliche Informationen von brainX, Drittanbietern oder ihrer Lizenznehmer.

A.18.2 Der Kunde wird vertrauliche Informationen, die er unmittelbar oder mittelbar von brainX erhält, Dritten gegenüber nicht offenlegen, es sei denn (1) gegenüber Mitarbeitern, Vertretern oder Subunternehmern, die deswegen Zugang zu der vertraulichen Information haben müssen, um die Rechte des Kunden aus dieser Vereinbarung wahrnehmen zu können und die entweder durch eine schriftliche Vereinbarung daran gebunden sind, vertrauliche Informationen nicht weiterzugeben und für eigene Zwecke unmittelbar oder mittelbar zu nutzen oder einer Vertraulichkeit aufgrund beruflicher Verschwiegenheitsverpflichtungen unterliegen, oder (2) die Offenlegung der Information ist gesetzlich oder behördlich verlangt, wobei der Kunde brainX unverzüglich über dieses Verlangen zu informieren hat, so dass brainX Rechtsschutz suchen oder in anderer Weise die Offenlegung verhindern kann.

A.18.3 Der Kunde ist nicht gehindert, Informationen oder Software, die (1) ihm vor Vertragsabschluss ohne Verpflichtung zur Verschwiegenheit bekannt geworden sind, (2) unabhängig von ihm entwickelt wurden, ohne dass der Kunde Zugang zu vertraulichen Informationen von brainX hatte oder solche widerrechtlich genutzt hat, (3) durch den Kunden von Dritten erworben wurden, die nicht durch eine hierauf bezogene Verschwiegenheitsverpflichtung gebunden waren, oder (4) öffentlich verfügbar sind oder werden, ohne dass es zu einer Verletzung dieser Vereinbarung kommt, zu verwenden.

A.18.4 brainX ist berechtigt, eine Kopie der Arbeitsergebnisse und Projektunterlagen aufzubewahren, sofern dies für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten (z.B. Beratung, Support) erforderlich ist, auch wenn diese geheimhaltungsbedürftige Informationen enthalten. Diese Berechtigung bedeutet jedoch keine Verpflichtung, d.h. brainX kann insbesondere keine Speicherkapazitäten über den Vertragszeitraum hinaus reservieren. Der Kunde ist für die Aufbewahrung seiner Projektinformationen und -ergebnisse allein verantwortlich.

A.18.5 Der Kunde erkennt an, dass die unerlaubte Veröffentlichung von vertraulichen Informationen einen irreparablen Schaden für brainX verursachen kann; daher ist brainX berechtigt, unverzüglich einstweiligen Rechtsschutz zu suchen, wobei brainX auch alle weiteren Rechtsmittel ergreifen kann, die zur Abwendung oder zur Verfolgung von Verletzungen oder drohenden Verletzungen der Rechte von brainX vorgesehen sind.

A.18.6 Erhält der Kunde vertrauliche Informationen, so hat er diese im Falle der Vertragsbeendigung - gleich aus welchem Grund - unverzüglich zu vernichten/löschen und die Vernichtung/Löschung brainX durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.

A.18.7 Die Geheimhaltungspflichten bestehen über das Ende des jeweiligen Vertrages fort.

A.19 Datenschutz

A.19.1 Für die Bereitstellung der Software benötigt brainX gemäß diesem Vertrag keine personenbezogenen Daten aus dem Bereich des Kunden.

A.19.2 brainX wird die vereinbarten Anforderungen des Kunden an Datenschutz und Datensicherheit erfüllen. Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. Soweit brainX im Rahmen der Erbringung seiner Leistungen nach dieser Vereinbarung personenbezogene Daten verarbeitet, wird dieser ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des Kunden tätig. Die Parteien treffen hierzu eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

A.19.3 brainX wird die Daten des Kunden nur im Rahmen der Leistungserbringung dieses Vertrages nutzen, bearbeiten und speichern. Darüber hinaus bedarf jede weitere Nutzung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, der Zustimmung des Kunden sowie der Person, deren Daten weitergehend genutzt werden sollen. brainX wird die Daten, die der Kunde in der Software benutzt, spätestens vier Wochen nach Ende dieses Vertrages löschen, sofern kein Fall einer vorübergehenden Speicherung für eine spätere erneute vertragliche Nutzung gegeben ist.

A.20 Support

A.20.1 brainX wird dem Kunden im Rahmen des Angebots technische Supportleistungen erbringen. Technischer Support umfasst dabei Leistungen, die darauf gerichtet sind, den ordnungsgemäßen Einsatz der Software sicherzustellen. Hierzu gehört insbesondere Unterstützung bei der Identifizierung und Behebung von Fehlern, die im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung auftreten, sofern die Regelung der Ziff. A.20.5 vom Kunden beachtet wird. Auf die Pflicht des Kunden zur umfassenden Kenntnisnahme der Produktbeschreibung gemäß Ziff. A.8.1 (insbesondere auf Ziff. A.8.3) wird hingewiesen. Für die brainX-Software gilt ergänzend Ziff. B.6, für die brainX.app Ziff. C.12.

A.20.2 Ziel des technischen Supports ist es, den Kunden bei der sachgerechten Nutzung der Software zu unterstützen und auftretende Probleme zu lösen oder zu umgehen, sofern sich die Lösung nicht aus der Produktbeschreibung gemäß Ziff. A.8 ergibt. Eine Problemlösung ist aber nicht in jedem Fall geschuldet.

A.20.3 Nicht vom technischen Support umfasst sind insbesondere Verständnisfragen des Kunden nach erfolgter Einrichtung der Software, Anwendungsschulungen bzw. Trainings, ggf. individuelle Softwareanpassungen über den vereinbarten Leistungsumfang sowie strategische Beratungsleistungen zum Einsatz der Software oder ihrer Einbindung in die IT-Strategie des Kunden. Weiterhin sind vom technischen Support solche Fragestellungen gemäß Ziff. A.20.2 ausgeschlossen, deren Beantwortung sich aus den Produktbeschreibungen gemäß Ziff. A.8 ergeben (siehe Ziff. A.8.1). Zudem sind solche Leistungen vom technischen Support ausgeschlossen, die die Entwicklung oder Bereitstellung neuer Funktionen, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, betreffen oder sonstige individuelle Entwicklungsleistungen, die nicht als Wartungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen klassifiziert werden können oder Support für Hardware oder Drittsoftware. Für die brainX-Software gilt ergänzend Ziff. B.6.2.

A.20.4 Leistungen, die nicht dem technischen Support unterfallen, werden mit gesondertem Stundensatz abgerechnet, der sich aus der Preisliste bzw. dem Angebot ergibt.

A.20.5 Fehlermeldung

Eine Fehlermeldung bei der Anwendung der Software erfolgt durch den Kunden über die von ihm nach Ziff. A.20.9 benannten Nutzer unter Angabe der Fehlersymptome, der Einsatzbedingungen, der Ein- und Ausgabedaten, der Anzahl der betroffenen Arbeitsplätze, der Hardware- und Softwareumgebung einschließlich etwaiger nützlicher Informationen, Unterlagen, Daten und verwendeter Drittsoftware („Fehlermeldung“) in erster Linie über das Kundenportal, daneben per E-Mail und bei gebuchten Beratungsstunden zusätzlich auch per Telefon. Jede Fehlermeldung muss unverzüglich nach Feststellung des Fehlers erfolgen.

Ist nichts Abweichendes vereinbart, erbringt brainX dann nachfolgend beschriebene Supportleistungen.

A.20.6 Fehler

Ein Fehler liegt vor, wenn die Software die in der Produktbeschreibung (Ziff. A.8) dargestellte oder die für das jeweilige Produkt vertraglich vereinbarte Funktionalität nicht hat; vertraglich vereinbart in diesem Sinne ist bei der brainX-Software die in einem Pflichtenheft vereinbarte Funktionalität und bei der brainX.app die im Rahmen des Modells „Corporate“ (Ziff. C.2.3) vereinbarte Funktionalität. Allein das Fehlen einer Funktion, die weder in der Produktbeschreibung noch in einer solchen Vereinbarung aufgeführt ist, stellt keinen Fehler dar. Beeinträchtigungen der Software, die durch deren unsachgemäße Bedienung, höhere Gewalt oder brainX nicht zurechenbare Umstände verursacht sind, sind keine Fehler.

A.20.7 Bearbeitung der Fehlermeldung

brainX bearbeitet ordnungsgemäße Fehlermeldungen wie folgt:

A.20.7.1 brainX unterstützt und berät den Kunden bei der Behandlung und eventuellen Umgehung des Fehlers und bemüht sich um eine Fehlerbeseitigung.

A.20.7.2 Macht ein Fehler die Nutzung der Software unmöglich oder beeinträchtigt er diese schwerwiegend, stellt brainX, soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, dem Kunden für den Zeitraum bis zur Fehlerbeseitigung eine Umgehungslösung zur Verfügung. Art und Weise der Fehlerbeseitigung stehen im Ermessen von brainX.

A.20.7.3 Erteilt brainX dem Kunden Anweisungen zur Vermeidung oder Umgehung von Fehlern, so wird der Kunde diese befolgen, soweit sie dem Kunden im Einzelfall zumutbar sind.

A.20.8 Weiterentwicklungen

Die Software wird durch brainX in Bezug auf Qualität und Modernität weiterentwickelt und geänderten Anforderungen angepasst. Weiterentwicklungen können sich auf die Beseitigung von Fehlern, von denen brainX unabhängig von einer Fehlermeldung des Kunden Kenntnis erlangt hat oder auf Anpassungen der Software aufgrund von technischen Änderungen oder Neuerungen oder anderen Anpassungen in Bezug auf Qualität oder Modernität der Software ergeben. Umfang und Art der Weiterentwicklung der Software stehen im Ermessen von brainX. Wesentliche Funktionsänderungen oder vergleichbare grundlegende Änderungen sind keine Weiterentwicklungen; es gilt Ziff. A.8.2.

A.20.9 Kontaktwege

Der Kunde kann den Support über ein Ticketsystem nutzen. Die Kontaktwege werden dem Kunden im Angebot mitgeteilt. Der Support darf nur von bis zu drei Nutzern pro Kunde kontaktiert werden, die der Kunde brainX zuvor in Textform benannt hat und die mit dem Umgang der Software vertraut und qualifiziert sind (sog. Power-User).

A.20.10 Reaktionszeit

Eine Reaktion auf eine ordnungsgemäße Fehlermeldung über das Ticketsystem erfolgt spätestens am nächsten Werktag (außer Samstag) am Standort von brainX. Als Reaktion gilt insoweit bereits die Bestätigung des Eingangs der Fehlermeldung; die weiteren Behebungsmaßnahmen werden dem Kunden dann zeitnah mitgeteilt bzw. durchgeführt.

A.21 Mitwirkung und Pflichten des Kunden

A.21.1 Der Kunde benennt brainX einen Ansprechpartner, der für notwendige Informationen zur Verfügung steht und Entscheidungen unverzüglich trifft oder herbeiführt.

A.21.2 Unterlagen und Informationen des Kunden, die brainX zu Erbringung der Leistungen benötigt, überlässt der Kunde brainX kostenfrei und unverzüglich auf erstes Anfordern. Änderungen teilt der Kunde unverzüglich schriftlich mit.

A.21.3 Bei der Beseitigung von Fehlern und Störungen unterstützt der Kunde brainX angemessen und meldet diese unverzüglich nach Kenntnisnahme.

A.21.4 Zugangsdaten, die dem Kunden zur Nutzung der Software zur Verfügung stehen, behandelt der Kunde vertraulich und sichert sie gegen unbefugten Zugriff. Eine Bekanntgabe ist nur gegenüber solchen Nutzern gestattet, die befugt sind, im Auftrag des Kunden auf die Software zuzugreifen. Der Kunde wird brainX unverzüglich schriftlich informieren, sobald er den Verdacht hat, dass die Zugangsdaten korrumpiert oder Dritten unbefugt bekannt wurden.

A.21.5 Der Kunde wird sicherstellen, dass die Nutzung der Software eine angemessene Systembelastung gemäß Angebot nicht überschreitet. Insoweit ist es dem Kunden untersagt, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Einwilligung von brainX Penetrationstests, Sicherheitsaudits, Schwachstellenanalysen oder ähnliche Sicherheitstests gegen die Software, insbesondere aber nicht nur im Rahmen der Cloud (Online) Variante, oder damit verbundene Systeme durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen. Dies umfasst insbesondere (1) Versuche, unbefugten Zugriff auf Systeme oder Daten zu erlangen; (2) Scans zur Identifikation von Sicherheitslücken oder offenen Ports; (3) Einsatz von Tools zur automatisierten Sicherheitsanalyse; (4) Versuche, Authentifizierungs- oder Zugriffskontrollmechanismen zu umgehen sowie (5) jegliche Aktivitäten, die die Stabilität oder Verfügbarkeit der Systeme beeinträchtigen könnten.

A.21.6 brainX behält sich vor, bei Verstößen gegen diese Bestimmung aus Ziff. A.21.5 rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen und den Zugriff auf die Software und alle damit verbundenen Leistungen unverzüglich zu sperren und den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Sollte der Kunde Sicherheitsbedenken haben, ist er angehalten, diese unverzüglich brainX zu melden.

A.21.7 Darüber hinaus kann brainX den Zugang des Kunden und der Nutzer zur Software vorläufig sperren, wenn durch die Nutzung der Software durch den Kunden oder die Nutzer eine wesentliche Beeinträchtigung der Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Systeme von brainX zu erwarten oder gegeben ist. Das gleiche Recht steht brainX zu, wenn Dritte Rechtsverletzungen des Kunden oder der Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der Software behaupten und glaubhaft machen oder aus anderen Gründen berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Nutzung der Software durch den Kunden oder die Nutzer bestehen. brainX wird den Kunden eine angemessene Frist zur Stellungnahme setzen. Kann der Kunde den Nachweis der Rechtmäßigkeit nicht innerhalb der Frist führen, steht brainX ein Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages zu.

A.21.8 Der Vergütungsanspruch von brainX bleibt während der Sperrung und im Fall einer außerordentlichen Kündigung bestehen, jedoch höchstens bis zum nächsten Beendigungszeitpunkt im Falle einer ordentlichen Kündigung. War die Sperrung oder außerordentliche Kündigung unberechtigt oder weist der Kunde nach, dass er die Sperrung oder außerordentliche Kündigung nicht zu vertreten hat, so gilt dies nicht. Weitergehende Ansprüche von brainX bleiben unberührt.

A.21.9 Der Kunde hat brainX unverzüglich schriftlich von jeder unberechtigten Nutzung oder jedem unberechtigten Zugang zur Software oder jedem durch ihn über die vereinbarte Nutzung hinausgehend angelegten Account oder Nutzerzugang zu unterrichten. brainX ist nur für die Verfügbarkeit der Software zum Abruf im Internet im vertraglich vereinbarten Umfang verantwortlich. Für die Herstellung und Aufrechterhaltung der Verbindung seines IT-Systems mit dem Internet ist der Kunde verantwortlich.

A.21.10 Der Kunde wird sicherstellen, dass Nutzer-Accounts und Passwörter für jeden Nutzer individuell vergeben werden und unter keinen Umständen Accounts oder Passwörter zwischen oder von verschiedenen Nutzern benutzt werden.

A.21.11 In der On-Premise (Inhouse) Variante ist der Kunde zusätzlich verpflichtet, die Software stets auf dem aktuellen Versionsstand zu betreiben (SSA, vgl. Ziff. A.2.3.1) und von brainX bereitgestellte Updates und Sicherheitspatches unverzüglich zu installieren sowie brainX auf Anforderung den für Support und Wartung erforderlichen Fernzugriff gemäß Ziff. A.17.1 bereitzustellen.

A.21.12 Weitere Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich für die brainX.app aus Ziff. C.13.

A.22 Preise und Zahlungsbedingungen

A.22.1 Alle in diesen NSB und im Angebot vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen jeweils die gesetzlich bestimmte Umsatzsteuer hinzukommt. Preise, Zahlungswege und -arten sowie Zeitpunkte für eine Rechnungsstellung werden im Angebot festgelegt. Für die brainX-Software gilt ergänzend Ziff. B.7.1.

A.22.2 Sofern sich die Vergütung nach geleisteten „Personentagen“ o.ä. bemisst, entspricht ein solcher „Tag“ jeweils bis zu acht Zeitstunden pro Person in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr an Werktagen am Sitz von brainX (Montag - Freitag). brainX rechnet Aufwände pro begonnene Viertelstunde ab. brainX wird den Kunden über die geleisteten Aufwände durch Bereitstellung geeigneter Tätigkeitsnachweise informieren.

A.22.3 Rechnungen sind mit Zugang fällig und bis spätestens zum Ablauf der auf der Rechnung genannten Zahlungsfrist zahlbar. Im Zweifel gelten Rechnungen drei Werktage nach Rechnungsdatum als zugegangen. Die Gewährung von Skonto ist ausgeschlossen. Eventuell anfallende Bankgebühren (insbesondere bei Auslandszahlungen) trägt der Kunde selbst.

A.22.4 brainX versendet Rechnungen per E-Mail an den Kunden oder stellt Rechnungen über E-Rechnungsportale zur Verfügung.

A.22.5 Verweigert der Kunde die Entgegennahme / Inbetriebnahme einer vereinbarten Leistung, befreit ihn dies nicht von seiner Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.

A.22.6 Falls die Parteien im Angebot die Bereitstellung von Leistungskontingenten (Zeitkontingente) von brainX vereinbaren, die der Kunde für die Erbringung von IT-Leistungen durch brainX einsetzen darf, gelten die folgenden Regelungen:

A.22.6.1 Vereinbart wird ein jährliches Stundenkontingent gemäß Angebot, welches brainX für den Kunden, unabhängig vom Servicetechniker und von dessen regulärem Stundensatz, erbringt.

A.22.6.2 Werden Beratungsstunden für ein Jahr im Voraus gebucht und bezahlt, dann sind die erworbenen Stundenkontingente zwölf (12) Monate gültig. Nicht in Anspruch genommene Beratungsstunden aus dem erworbenen Kontingent verfallen am letzten Tag des zwölfmonatigen Zeitraums, sofern ein solcher Verfall nicht gesetzlich ausgeschlossen ist. Eine Übertragung nicht genutzter Beratungsstunden in Folgemonate ist ausgeschlossen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die erworbenen Beratungsstunden rechtzeitig innerhalb des erworbenen Zeitraumes in Anspruch zu nehmen. Eine Erstattung oder anderweitige Kompensation für nicht genutzte Beratungsstunden findet nicht statt, sofern die Nichtnutzung nicht auf ein Verschulden von brainX zurückzuführen ist.

A.22.6.3 Der Kunde ist verpflichtet, vereinbarte Beratungstermine mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Termin abzusagen oder zu verschieben. Erfolgt eine Stornierung oder Terminverschiebung weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Beginn, wird das entsprechende Stundenkontingent voll angerechnet bzw. das vereinbarte Honorar in voller Höhe berechnet. Der Kunde kann brainX gegenüber Gründe für eine kurzfristige Absage darlegen (z.B. unvorhergesehene Ereignisse); brainX entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob in solchen Fällen auf die Berechnung des Honorars bzw. die Anrechnung des Stundenkontingents verzichtet wird. Die Absage oder Verschiebung eines Termins muss in Textform (z.B. E-Mail) erfolgen.

A.22.6.4 brainX erbringt die Leistungsstunden nach Beauftragung durch den Kunden.

A.22.6.5 Für andere als die unter Ziff. A.22.6 genannten Beratungsstunden gelten die Stundensätze, die sich aus der Preisliste bzw. einem gesonderten Angebot ergeben. Solche gebuchten aber nicht in Anspruch genommenen Beratungsstunden werden nicht erstattet. Ziff. A.22.6.2 findet keine Anwendung, sondern es verbleibt bei der Regelung des § 195 BGB. Ziff. A.22.6.3 gilt entsprechend. Abweichend von den im Angebot festgelegten Zeitpunkten für die Rechnungsstellung (Ziff. A.22.1) werden solche Beratungsstunden nach erbrachter Leistung oder spätestens drei Monate nach Auftragserteilung in Rechnung gestellt.

A.22.7 Vergütung im Sinne dieser NSB umfasst sämtliche Entgelte, die der Kunde brainX aus dem SaaS-Nutzungsvertrag sowie aus etwaigen ergänzenden Leistungsvereinbarungen (insbesondere Beratungs-, Consulting-, Schulungs-, Anpassungs- und Integrationsleistungen) schuldet, unabhängig davon, ob diese einmalig oder wiederkehrend anfallen.

A.22.8 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist brainX berechtigt, für jede Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 40,00 Euro zu erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass brainX kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Für die Dauer des Verzugs ist brainX berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. brainX ist berechtigt, neben den Verzugszinsen und Mahngebühren weitere Verzugsschäden geltend zu machen. Hierzu zählen insbesondere Kosten der Rechtsverfolgung (z. B. Anwalts- oder Inkassokosten). Die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB wird auf solche weitergehenden Schadensersatzansprüche angerechnet, soweit diese Kosten der Rechtsverfolgung betreffen. Die Geltendmachung von Verzugszinsen und Verzugsschäden erfolgt zusätzlich zu den Mahngebühren und beeinträchtigt nicht das Recht von brainX, weitere gesetzliche Ansprüche geltend zu machen. Ziff. A.23.2 bleibt unberührt.

A.22.9 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von brainX anerkannt worden oder unstrittig sind. Dies gilt nicht, sofern es sich um gegenseitig voneinander abhängige Forderungen handelt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

A.22.10 Es gelten die im Angebot ggf. vereinbarten Rabatt- und Benutzerstaffeln. Darüber hinaus gilt: Die vereinbarte laufende Vergütung erhöht sich unabhängig vom Zahlungsintervall jährlich um 3 %, zum ersten Mal frühestens zwölf Monate nach Vertragsschluss.

A.22.11 Der Kunde wird brainX vollständige und richtige Rechnungs- und Kontaktdaten übergeben.

A.22.12 Reisekosten, Spesen und sonstige Nebenkosten sowie Auslagen, die für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen durch brainX anfallen, werden dem Kunden zusätzlich und nach Aufwand in Rechnung gestellt, soweit nicht im Angebot abweichend festgelegt. Sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart, stellt brainX für Reisen an Kundenstandorte die im Angebot vereinbarte Pauschale in Rechnung.

A.22.13 Weitere Regelungen zu Preisen und Zahlungsbedingungen ergeben sich für die brainX-Software aus Ziff. B.7 und für die brainX.app aus Ziff. C.14.

A.23 Haftung des Kunden

A.23.1 Der Kunde stimmt zu, brainX, deren Beteiligungen, Mitarbeiter, Unterauftragnehmer und Vertreter auf erstes Anfordern von brainX gegen alle Ansprüche, Schäden, Verluste, Haftung und Kosten zu verteidigen sowie hiervon freizustellen, die durch eine Handlung, Unterlassung oder einen sonstigen Fehler des Kunden entstanden sind, und die auf eine Verletzung gleich welcher Verantwortlichkeit des Kunden aus dieser Vereinbarung zurückzuführen sind.

A.23.2 Kommt der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug und setzt brainX dem Kunden eine Frist von mindestens vier Wochen zur Zahlung, die erfolglos abläuft, ist brainX berechtigt, den Zugang des Kunden und seiner Nutzer zu der Software für die Dauer des Verzugs zu sperren. brainX wird dem Kunden diese Maßnahme zuvor schriftlich ankündigen. Der Kunde bleibt auch während der Dauer der Sperrung zur Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung verpflichtet. brainX muss sich jedoch anderweitige, durch die Sperrung ersparte und vom Kunden nachzuweisende Aufwendungen anrechnen lassen. Das Recht von brainX, in diesem Fall das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.

A.24 Leistungsstörungen

A.24.1 Der Kunde meldet brainX Mängel, Störungen und drohende Gefahren (nachfolgend „Leistungsstörungen“) unverzüglich nach Kenntniserlangung. Ziff. A.20.5 gilt entsprechend. Der Kunde trifft im Rahmen des zumutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation der Leistungsstörung und unterstützt brainX in angemessenem Umfang bei der Fehlersuche.

A.24.2 Soweit Leistungsstörungen brainX zurechenbar sind, wird brainX diese innerhalb angemessener Frist beseitigen, soweit dies möglich und zumutbar ist. Ziff. A.21 findet entsprechende Anwendung.

A.24.3 Der Kunde bleibt bei Leistungsstörungen zur Zahlung der im Angebot geregelten Vergütung zunächst verpflichtet. Das Recht des Kunden, bei Leistungsstörungen die Vergütung anteilig nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung ganz oder teilweise zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.

A.24.4 Zur Behebung der Leistungsstörung kann der Kunde brainX schriftlich eine angemessene Frist setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt Ziff. A.25.

A.25 Schadens- und Aufwendungsersatz

A.25.1 Bei unentgeltlicher Nutzung im Rahmen einer Testphase ist die Haftung von brainX auf Vorsatz, Arglist und auf grobe Fahrlässigkeit oder das Fehlen einer garantierten Eigenschaft beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon ebenso unberührt wie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Für die brainX.app gilt ergänzend Ziff. C.15.

A.25.2 Im Rahmen der entgeltlichen Nutzung und unter Vorbehalt anderweitiger schriftlicher Vereinbarung leistet brainX Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:

A.25.2.1 Bei Vorsatz, Arglist, grober Fahrlässigkeit und bei schriftlich durch die Geschäftsleitung von brainX ausgesprochener Garantie haftet brainX in voller Höhe.

A.25.2.2 Bei einfacher fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) haftet brainX in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.

A.25.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

A.25.2.4 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

A.25.2.5 Der Einwand des Mitverschuldens bleibt brainX vorbehalten.

A.25.3 Für Störungen und Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, haftet brainX nur, wenn brainX diese zu vertreten hat und nur im Rahmen dieser Ziff. A.25.

A.25.4 Ansprüche aus dieser Ziff. A.25 verjähren in einem Jahr mit Ausnahme der Regelungen unter Ziff. A.25.2.1 und A.25.2.4, für die die gesetzliche Verjährungsfrist gilt. § 199 Abs. 3 BGB (Verjährung sonstige Schadensersatzansprüche) bleibt unberührt.

A.26 Leistungszeit, Verzögerungen, Leistungsort

A.26.1 Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum,

A.26.1.1 in dem sich der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug befindet oder

A.26.1.2 in dem brainX an der Leistung durch Umstände gehindert ist, die brainX nicht zu vertreten hat; in diesem Fall verlängert sich die Leistungsfrist auch um eine angemessene Rüstzeit nach Wegfall des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen gehören auch höhere Gewalt und Arbeitskampf.

A.26.1.3 in dem der Kunde vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt.

A.26.2 Im Fall der nachträglichen Vereinbarung anderer oder zusätzlicher Leistungen, die brainX zu erbringen hat und die sich auf eine vereinbarte Frist auswirken, verlängert sich diese Frist um einen angemessenen Zeitraum, mindestens um einen solchen, der zur Ausführung der Leistungen nach Treu und Glauben erforderlich ist.

A.26.3 Mahnungen und Fristsetzungen durch den Kunden müssen schriftlich erfolgen. Eine Nachfrist muss angemessen sein, wobei eine Frist von weniger als zwei Wochen nur bei besonderer Eilbedürftigkeit als angemessen anzusehen ist.

A.26.4 Leistungsort für alle Leistungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von brainX.

A.27 Benennung des Kunden als Referenzkunden

brainX ist es gestattet, den Kunden nach Abschluss der Vereinbarung als Referenzkunden zu benennen, sofern der Kunde nicht wenigstens in Textform widerspricht.

A.28 Übertragung auf Dritte

A.28.1 brainX ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Kunden auf einen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung kündigt brainX einen Monat im Voraus an. Ist der Kunde mit einer Übertragung nicht einverstanden, so kann er den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. In diesem Fall erstattet brainX dem Kunden bereits vorausbezahlte Vergütung anteilig für nicht genutzte Zeiträume.

A.28.2 Der Kunde ist zur Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung von brainX auf Dritte nicht berechtigt.

A.29 Laufzeit und Beendigung

A.29.1 Soweit nicht im Angebot abweichend vereinbart, ist Laufzeitbeginn der auf dem Angebot basierenden Vereinbarung der Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

A.29.2 Diese Vereinbarung endet mit Ablauf des zwischen den Parteien vereinbarten Nutzungszeitraums. Wird die Vereinbarung nicht gekündigt, so verlängert sie sich jeweils um ein weiteres Jahr; in diesem Fall ist die Kündigung jeweils mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsjahres möglich. Für die brainX.app gilt ergänzend Ziff. C.16.1.

A.29.3 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät; trotz Kündigung bleibt der Zahlungsanspruch von brainX bestehen, beschränkt auf den Zeitraum, für den der Kunde ursprünglich die Leistung von brainX in Anspruch nehmen wollte. In jedem Fall steht brainX das Recht zu, Schadensgrund und Schadenshöhe nachzuweisen und einen entsprechenden Schaden gegen den Kunden geltend zu machen.

A.29.4 Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen, um wirksam zu sein.

A.29.5 Folgende Regelungen behalten auch nach einer Kündigung, auch bei einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung, ihre Wirksamkeit:

A.29.5.1 die Verpflichtung des Kunden, ausstehende unbezahlte Vergütungen auszugleichen,

A.29.5.2 die Nutzungsbeschränkungen gem. Ziff. A.10,

A.29.5.3 die Eigentumsrechte gem. Ziff. A.11,

A.29.5.4 die Vertraulichkeitsvereinbarung gem. Ziff. A.18,

A.29.5.5 die datenschutzrechtlichen Regelungen aus Ziff. A.19.2 und A.19.3,

A.29.5.6 die Verzugsregelungen gem. Ziff. A.22 und A.23.2,

A.29.5.7 die Haftungs- und Verjährungsregelungen gem. Ziff. A.25,

sowie sämtliche Regelungen, aus denen den Parteien gerade wegen oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung Ansprüche gegen die andere Partei zustehen.

A.29.6 Im Falle der Kündigung bleiben die vom Kunden in der Software gespeicherten Daten für einen angemessenen Zeitraum auf den Systemen von brainX gespeichert, um eine spätere Wiederaufnahme der Nutzung der Software zu erleichtern. Einzelheiten, insbesondere zum Zeitraum der Speicherung, ergeben sich aus einer gesondert zwischen brainX und dem Kunden zu schließenden datenschutzrechtlichen Vereinbarung. Ziff. A.19 bleibt unberührt; Entsprechendes gilt nach Beendigung einer kostenlosen Testphase, ohne dass diese unmittelbar in eine kostenpflichtige Nutzung übergeht. Für die brainX.app gilt ergänzend Ziff. C.16.2.

A.30 Sonstige Bestimmungen

A.30.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages oder eine Vereinbarung über dessen Aufhebung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Der Schriftform ist auch durch aufeinander Bezug nehmende, inhaltlich gleichlautende und – auch wechselseitig – unterschriebene Faxe sowie E-Mails, welche die in Bezug genommene E-Mail der jeweils anderen Partei im E-Mail-Text beinhalten, genügt. Auf die Formerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung in vorbezeichneter Weise verzichtet werden.

A.30.2 Soweit dieser Vertrag keine Regelungen enthält, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

A.30.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von brainX.

Teil B: Besondere Bestimmungen für die brainX-Software

B.1 Geltungsbereich

Die Bestimmungen dieses Teils B gelten ausschließlich für die brainX-Software in der Cloud (Online) Variante und in der On-Premise (Inhouse) Variante. Sie ergänzen die Allgemeinen Bestimmungen des Teils A und gehen diesen im Falle von Widersprüchen vor (Ziff. A.1.3).

B.2 Rechtseinräumung

Das Nutzungsrecht nach Ziff. A.4.1 berechtigt den Kunden, Zugang zur brainX-Software über das Internet aufzubauen.

B.3 Produktbeschreibung / Onlinehilfe

B.3.1 Die Produktbeschreibung der brainX-Software besteht nach Wahl von brainX aus Handbüchern, Pflichtenheften, Beschreibungen in den Angeboten oder vergleichbaren Dokumentationen. Eine aktuelle Fassung der Produktbeschreibung der brainX-Software stellt brainX dem Kunden bei Vertragsabschluss zur Verfügung.

B.3.2 Aktualisierte Fassungen der Produktbeschreibung stellt brainX dem Kunden entweder schriftlich oder per E-Mail, auch über dessen Widerspruchsrecht und die Widerspruchsfrist, zur Verfügung. Die aktualisierte Produktbeschreibung wird für beide Vertragspartner bindend, es sei denn, der Kunde widerspricht der Änderung innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich.

B.4 Nutzung der APIs

Im Rahmen der Cloud (Online) Variante ist die zulässige Nutzung der APIs der brainX-Software auf 60 Anfragen pro Minute beschränkt.

B.5 Datenspeicherung

Der Kunde hat das Recht, die von ihm verwendeten Daten für die Nutzung der brainX-Software in IT-Systemen von brainX zu speichern, soweit dies zwischen den Parteien vereinbart wurde. Ziff. A.13.2 bleibt unberührt.

B.6 Support

B.6.1 Zum technischen Support für die brainX-Software (Ziff. A.20.1) gehören insbesondere auch Hilfestellungen bei Installations- und Konfigurationsfragen, sofern sich diese nicht aus der Produktbeschreibung gemäß Ziff. A.8 ergeben.

B.6.2 Der Ausschluss von Entwicklungs- und sonstigen individuellen Leistungen vom technischen Support gemäß Ziff. A.20.3 gilt entsprechend für Funktionen, die in einem Pflichtenheft festgelegt wurden.

B.7 Preise und Zahlungsbedingungen

B.7.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Preise Jahrespreise. Wünscht der Kunde eine monatliche Berechnung, erhöht sich der anteilige Monatspreis netto jeweils um 10 %.

B.7.2 Erhöht sich die Anzahl der Nutzer durch Bestellung des Kunden während eines Nutzungszeitraums, so werden für die Dauer der Nutzung die Nutzerzahlen für den laufenden und jeden folgenden Nutzungszeitraum der Berechnung der Vergütung auf Grundlage der mit der ursprünglichen Bestellung vereinbarten Vergütungssätze zu Grunde gelegt. Eine Verringerung der Nutzeranzahl während eines vereinbarten Nutzungszeitraums führt nicht zu einer Verringerung der Vergütung für brainX. Für die Verringerung in einem folgenden Nutzungszeitraum gelten die Mitteilungsfristen nach Ziff. A.29.2 entsprechend.

B.7.3 Preisänderungen oder Änderungen in der Anzahl der Nutzer für den neuen Nutzungszeitraum werden auf der Rechnung berücksichtigt.

Teil C: Besondere Bestimmungen für die brainX.app

C.1 Geltungsbereich

Die Bestimmungen dieses Teils C gelten ausschließlich für die brainX.app in der Cloud (Online) Variante und in der On-Premise (Inhouse) Variante. Sie ergänzen die Allgemeinen Bestimmungen des Teils A und gehen diesen im Falle von Widersprüchen vor (Ziff. A.1.3).

C.2 Leistungsmodelle

C.2.1 Modell „Free“

Im Modell „Free“ gewährt brainX eine Nutzung der brainX.app, ohne dass für diese Nutzung ein Entgelt erhoben wird. Diese Nutzung wird unter den folgenden Bedingungen gewährt:

C.2.1.1 Maximal die im Angebot bezeichnete Anzahl gebuchter Nutzer.

C.2.1.2 Der kumulierte fakturierte Umsatz und die Anzahl aktiver Subscription-Verträge dürfen die im Angebot bezeichneten Werte nicht übersteigen.

C.2.1.3 Wird einer der in Ziff. C.2.1.1 oder C.2.1.2 bezeichneten Werte überschritten, ist ein Upgrade auf eines der nachfolgenden Leistungsmodelle erforderlich, das den neuen Werten entspricht. brainX wird den Kunden rechtzeitig auf ein mögliches Überschreiten der Werte per E-Mail hinweisen und ein Upgrade anbieten. Wird das Upgrade nicht innerhalb von 14 Tagen angenommen, wird die brainX.app im Modell „Free“ mit den in Ziff. C.2.1.1 und C.2.1.2 bezeichneten Beschränkungen fortgesetzt.

C.2.1.4 Das Modell „Free“ ist als Testmodell ausgestaltet und soll den Kunden mit den wesentlichen Funktionen der brainX.app vertraut machen. Nach einem Upgrade auf eines der nachfolgenden Modelle ist eine Rückkehr zum Modell „Free“ ausgeschlossen.

C.2.1.5 Das Modell „Free“ steht ausschließlich für die Cloud (Online) Variante zur Verfügung. Für die On-Premise (Inhouse) Variante steht das Modell „Free“ nicht zur Verfügung.

C.2.1.6 Wird der Zugang im Modell „Free“ länger als 30 Tage nicht genutzt, wird brainX den Kunden über diese Nichtnutzung in Textform (E-Mail) unterrichten. Erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach dieser Unterrichtung weiterhin keine Nutzung, wird der Zugang gesperrt und brainX ist berechtigt, die Nutzerdaten zu löschen. Als Nutzung gilt bereits der Login in die brainX.app.

C.2.1.7 Unbeschadet der Regelung in Ziff. C.2.1.5 besteht kein Anspruch auf eine dauerhafte Bereitstellung des Modells „Free“. brainX behält sich vor, den Zugang nach Ankündigung, aber ohne Angabe von Gründen per E-Mail mit einer Frist von einem Monat zu sperren und die gespeicherten Kundendaten unter Beachtung der Ziff. A.29.6 und C.16.2 zu löschen.

C.2.2 Modell „Business“

C.2.2.1 Das Modell „Business“ wird dem Kunden für die im Angebot bezeichnete Grundgebühr zur Verfügung gestellt und steht unter den nachfolgenden Bedingungen:

C.2.2.2 Maximal die im Angebot genannte Anzahl an gebuchten Nutzern.

C.2.2.3 Mit der Grundgebühr ist der im Angebot bezeichnete monatliche kumulierte fakturierte Umsatz ohne Umsatzbeteiligung abgedeckt.

C.2.2.4 Übersteigt der Umsatz den Wert aus Ziff. C.2.2.3, gilt eine Umsatzbeteiligung zugunsten der brainX wie im Angebot bzw. im individuellen Vertrag geregelt.

C.2.3 Modell „Corporate“

Im Modell „Corporate“ werden zwischen der brainX und dem Kunden individuelle Leistungen wie Customizing, Modul-, Funktions- bzw. Schnittstellenentwicklung sowie Workshops vereinbart. Maßgeblich ist das jeweilige Angebot bzw. der jeweilige Vertrag, im Übrigen gelten diese NSB.

C.2.4 Modell „User-Based“

C.2.4.1 Im Modell „User-Based“ wird dem Kunden die brainX.app gegen ein nutzungsabhängiges Entgelt zur Verfügung gestellt, dessen Höhe sich nach der Anzahl der gebuchten Nutzer richtet. Die Preisstaffeln ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

C.2.4.2 Als gebuchter Nutzer im Sinne dieser Ziffer gilt jeder im System von brainX für den Kunden angelegte Nutzer-Account, unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsintensität. Vorübergehend deaktivierte oder gesperrte Nutzer-Accounts gelten als gebuchte Nutzer, solange der Account nicht vollständig gelöscht ist.

C.2.4.3 Die Mindestanzahl gebuchter Nutzer beträgt fünf (5).

C.2.4.4 Bucht der Kunde während eines laufenden Abrechnungszeitraums zusätzliche Nutzer, erhöht sich das monatliche Nutzungsentgelt ab dem Zeitpunkt der Buchung. Für den Monat der Erstbuchung wird der zusätzliche Nutzer anteilig (pro rata temporis) auf Tagesbasis ab dem Tag der Buchung berechnet. Führt die Erhöhung der Nutzerzahl zum Erreichen einer günstigeren Preisstaffel, gilt der günstigere Staffelpreis ab dem Zeitpunkt des Erreichens der jeweiligen Staffelgrenze für sämtliche gebuchten Nutzer.

C.2.4.5 Eine Reduzierung der Anzahl gebuchter Nutzer ist ausschließlich zum Ende des jeweils vereinbarten Nutzungszeitraums möglich. Die Reduzierung bedarf der Mitteilung in Textform gegenüber brainX spätestens vier (4) Wochen vor Ablauf des Nutzungszeitraums. Die Mindestnutzerzahl gemäß Ziff. C.2.4.3 darf nicht unterschritten werden. Führt die Reduzierung der Nutzerzahl dazu, dass eine höhere (teurere) Preisstaffel zur Anwendung kommt, gilt der neue Staffelpreis ab Beginn des folgenden Nutzungszeitraums.

C.2.4.6 Eine Umsatzbeteiligung zugunsten von brainX findet im Modell „User-Based“ nicht statt. Die Regelung der Ziff. C.2.2.4 findet auf das Modell „User-Based“ keine Anwendung.

C.3 Vertragsgegenstand und Leistungen

C.3.1 Die technischen und weiteren Voraussetzungen für die Nutzung der On-Premise (Inhouse) Variante der brainX.app (Ziff. A.2.3.2) sind in dem Dokument „brainX InHouse System Spezifikationen“ zusammengefasst, das in seiner jeweils aktuellen Version Bestandteil des Vertrages ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die in diesem Dokument genannten Voraussetzungen im vereinbarten Zeitpunkt der Zurverfügungstellung bestehen, im weiteren Verlauf der Nutzung bestehen bleiben und bei Aktualisierungen des Dokumentes entsprechend angepasst werden.

C.3.2 Der Funktionsumfang der brainX.app sowie der Umfang der Supportleistungen von brainX (Ziff. A.2.4) wird zudem bestimmt durch die vom Kunden gewählten Leistungsmodelle, wie in den Angebotsunterlagen und in Ziff. C.2 beschrieben.

C.3.3 Dem Kunden ist neben den wesentlichen Funktionsmerkmalen und -bedingungen der brainX.app (Ziff. A.2.5) auch das Dokument „brainX InHouse System Spezifikationen“ bekannt.

C.4 Nutzungszeitraum / Nutzer / Nutzungsentgelt

Im Modell „User-Based“ bestimmt sich die Höhe des Nutzungsentgelts nach der Anzahl der gebuchten Nutzer und den im Angebot vereinbarten Preisstaffeln gemäß Ziff. C.2.4. Die Anpassung des Nutzungsentgelts bei Änderung der Nutzerzahl richtet sich nach Ziff. C.2.4.4 und C.2.4.5.

C.5 Rechtseinräumung

Das Nutzungsrecht nach Ziff. A.4.1 berechtigt den Kunden, a) in der Cloud (Online) Variante Zugang zur brainX.app über das Internet aufzubauen oder b) in der On-Premise (Inhouse) Variante die brainX.app auf der eigenen Infrastruktur des Kunden zu installieren und zu betreiben.

C.6 Zugangsvoraussetzungen

C.6.1 Cloud (Online) Variante

C.6.1.1 Die Cloud (Online) Variante wird ausschließlich als webbasierte Anwendung über gängige Internetbrowser zur Verfügung gestellt. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine lokal installierbare Software oder mobile App. Die Nutzung setzt daher voraus, dass die Kunden und ihre Nutzer selbstständig und auf eigene Kosten für eine funktionsfähige Internetverbindung sowie den Einsatz eines aktuellen und kompatiblen Webbrowsers (derzeit Google Chrome oder Microsoft Edge in jeweils aktueller Version) sorgen. brainX behält sich aufgrund der technischen Entwicklung vor, die Liste kompatibler Webbrowser jeweils anzupassen.

C.6.1.2 Es obliegt den Kunden bzw. deren Nutzern, die für die Nutzung der Cloud (Online) Variante erforderlichen technischen Voraussetzungen (insbesondere hinsichtlich Betriebssystem, Browsersoftware, JavaScript-Aktivierung sowie ggf. notwendiger Cookies) bereitzustellen und aufrechtzuerhalten. brainX übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Anwendung mit allen Browsern oder Systemkonfigurationen vollständig oder fehlerfrei funktioniert. Eine Nutzung über nicht unterstützte Browser oder veraltete Browserversionen kann zu Einschränkungen der Funktionalität oder zur Nichtverfügbarkeit einzelner Dienste führen.

C.6.2 On-Premise (Inhouse) Variante

C.6.2.1 Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der On-Premise (Inhouse) Variante sind neben der Produktbeschreibung (Ziff. A.6.1) in dem Dokument „brainX InHouse System Spezifikationen“ dargestellt. Ziff. A.6.1 Satz 2 gilt auch für die in diesem Dokument genannten Voraussetzungen.

C.6.3 Um dem Kunden den Zugang und die Nutzung der brainX.app und seine darin gespeicherten Daten zu ermöglichen, wird diesem ein Admin-Account eingerichtet. Die Zugangsdaten zu diesem Account müssen vom Kunden vertraulich behandelt werden und dürfen keinesfalls mit Dritten (sog. „Account-Sharing“) geteilt werden.

C.7 Produktbeschreibung / Onlinehilfe

C.7.1 Funktions- und Leistungsumfang der brainX.app ergeben sich aus der Produktbeschreibung, wie sie sich aus dem Angebot und der jeweils aktuellen Version der Onlinehilfe zur brainX.app ergibt. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Onlinehilfe.

C.7.2 Unbeschadet der Regelungen in Ziff. A.7 und Ziff. A.8.2 Satz 1 werden Änderungen im Funktionsumfang, die zu einer Verminderung der Qualität oder des Leistungs- und Funktionsumfangs der brainX.app führen, nach Wahl von brainX per E-Mail oder über eine entsprechende Updatenotiz beim Aufrufen der brainX.app mitgeteilt. Im Rahmen dieser Mitteilung wird brainX den Kunden über dessen Widerspruchsrecht und die Widerspruchsfrist unterrichten. Die aktualisierte Produktbeschreibung wird für beide Parteien bindend, es sei denn, der Kunde widerspricht der Änderung innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich. Im Falle des Widerspruchs werden brainX und der Kunde über einen Wechsel in das Modell „Corporate“ (Ziff. C.2.3) verhandeln, da nur in diesem Modell eine individuelle Beibehaltung veränderter Funktionen möglich ist. Kommt es zu keiner Einigung, ist brainX berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.

C.7.3 Neben der Produktbeschreibung in Form der jeweils aktuellen Onlinehilfe in Verbindung mit dem Angebot stellt auch das Dokument „brainX InHouse System Spezifikationen“ die Grundlage für die Gewährleistungsansprüche des Kunden dar und bestimmt den Umfang des zu leistenden technischen Supports (Ziff. A.8.3). Auch für Fragestellungen, die sich durch Kenntnis des Dokuments „brainX InHouse System Spezifikationen“ beantworten lassen, wird kein kostenloser Support geleistet; es gilt Ziff. A.20.2 und A.20.3.

C.8 Nutzung der APIs

Die Nutzung der APIs der brainX.app ist auf 60 Anfragen pro Minute beschränkt.

C.9 Datenspeicherung

Der Kunde hat in der Cloud (Online) Variante das Recht, die von ihm verwendeten Daten für die Nutzung der brainX.app in IT-Systemen von brainX zu speichern. In der On-Premise (Inhouse) Variante werden die Daten auf der Infrastruktur des Kunden gespeichert. Die Verantwortung für die Datenspeicherung, den Datenschutz und die Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften obliegt insoweit dem Kunden. Satz 1 (Einwilligung zur Speicherung in IT-Systemen von brainX) findet auf die On-Premise (Inhouse) Variante keine Anwendung. Ziff. A.13.2 bleibt unberührt.

C.10 Datensicherung

In der On-Premise (Inhouse) Variante obliegt die Datensicherung ausschließlich dem Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungen der in der brainX.app gespeicherten Daten auf eigene Kosten durchzuführen und deren Wiederherstellbarkeit in angemessenen Abständen zu überprüfen. brainX übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, die auf eine unterlassene oder unzureichende Datensicherung durch den Kunden zurückzuführen sind.

C.11 Kontroll-Software in der Cloud (Online) Variante

Im Rahmen der Kontroll-Software (Ziff. A.16.1) werden bei der brainX.app auch regelmäßig und automatisiert Daten erhoben, die durch Erfassung der Anzahl der aktiven Nutzer, der aktiven Verträge bzw. Subscriptions und der Analyse der kumulierten Umsatzzahlen die Einordnung in eines der Leistungsmodelle gemäß Ziff. C.2 erlauben.

C.12 Support

In der On-Premise (Inhouse) Variante setzt die Erbringung von Supportleistungen (Ziff. A.20.1) voraus, dass der Kunde die brainX.app auf dem von brainX als aktuell bezeichneten Versionsstand betreibt (SSA, vgl. Ziff. A.2.3.1). Betreibt der Kunde eine ältere Version, ist brainX berechtigt, die Supportleistung zu verweigern oder den Support auf die Empfehlung eines Updates auf den aktuellen Versionsstand zu beschränken.

C.13 Mitwirkung und Pflichten des Kunden

C.13.1 Im Modell „User-Based“ ist der Kunde verpflichtet, die Nutzer-Accounts ausschließlich über die dafür vorgesehenen Funktionen der brainX.app zu verwalten. Die Nutzung eines Nutzer-Accounts durch mehrere natürliche Personen (Account-Sharing) ist unzulässig. Jeder Nutzer-Account darf ausschließlich der bei Buchung benannten natürlichen Person zugeordnet sein.

C.13.2 In der On-Premise (Inhouse) Variante ist der Kunde zusätzlich verpflichtet, die Serverinfrastruktur gemäß den von brainX im Dokument „brainX InHouse System Spezifikationen“ mitgeteilten technischen Voraussetzungen bereitzustellen und in betriebsfähigem Zustand zu halten.

C.14 Preise und Zahlungsbedingungen

C.14.1 Vergütungen, die sich auf Umsatzbeteiligungen beziehen, werden im Nachgang nach Feststellung des relevanten Umsatzes in Rechnung gestellt.

C.14.2 Im Modell „User-Based“ sind die Preisstaffeln gemäß Ziff. C.2.4.4 verbindlicher Bestandteil der Preisvereinbarung. Die jährliche Erhöhung der Vergütung nach Ziff. A.22.10 erfasst im Modell „User-Based“ die jeweiligen Staffelpreise pro Nutzer.

C.15 Schadens- und Aufwendungsersatz

Die Haftungsbeschränkung nach Ziff. A.25.1 gilt auch für die unentgeltliche Nutzung der brainX.app im Leistungsmodell „Free“ (Ziff. C.2.1).

C.16 Laufzeit und Beendigung

C.16.1 Im Modell „User-Based“ gilt bei Vertragsverlängerung nach Ziff. A.29.2 die zum Zeitpunkt der Verlängerung gebuchte Anzahl an Nutzern als Grundlage für den verlängerten Nutzungszeitraum. Die zu diesem Zeitpunkt anwendbare Preisstaffel gemäß Ziff. C.2.4.4 bzw. C.2.4.5 gilt vorbehaltlich der jährlichen Preisanpassung gemäß Ziff. A.22.10 fort.

C.16.2 Ziff. A.29.6 gilt entsprechend für die Nutzung des Leistungsmodells „Free“, solange und soweit es nicht in ein kostenpflichtiges Upgrade gemäß Ziff. C.2.1.3 übergeht.

Mühldorf a. Inn, im September 2026.

STAND: September 2026

Für die Prüfung durch Ihre Rechtsabteilung: das unterschriftsreife Dokument mit Seitenzahlen und Fußzeile.

NSB als PDF (27 Seiten)